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Bürgergeld: Verkauf von Tierbabies ist Einkommen

Hundewelpe und Katzenbaby spielen

Tiere sind gut für die Seele. Ob Hund, Katze, Kanarienvogel oder der still vor sich hin schwimmende Fisch im Aquarium. Gerade für Bürgergeld Bedürftige sind die Lieblinge oft wichtige Bezugspunkte. Sobald aber eine Zucht und Verkäufe im Raum stehen, droht Ärger mit dem Jobcenter. Denn der Gewinn, auch wenn alles nur hobbymäßig erfolgt, stellt ein Einkommen im Sinne des §11 SGB II dar und wird somit auf das Bürgergeld angerechnet.

Gewinn gilt als Einkommen

Bürgergeld Urteil: Bareinzahlungen sind anrechenbares Einkommen

Um nur ein mögliches Beispiel zu nennen: Ein Bürgergeldempfänger besitzt eine reinrassige Katze. Da ist der Gedanke an Zucht nicht weit und man lässt das Tier vielleicht decken. Dadurch entstehen Kosten, später auch für den Tierarzt, die Erstausstattung und viele andere Kleinigkeiten. Der Verkauf der Katzenbabies bringt dann allerdings wieder Geld ins Portemonnaie. Und genau da schaut das Jobcenter dann ganz genau hin.

Kein Verkauf bestehender Werte

Durch die Zucht werden schließlich keine bestehenden Werte verkauft, die bereits als Schonvermögen vorhanden waren. Die Tiere wurden gezüchtet, um verkauft zu werden – mit oder ohne eine klare Gewinnabsicht. Daraus ergeben sich Einnahmen, die vom Gesetzgeber (§11 SGB II) ganz klar als zu berücksichtigendes Einkommen eingestuft werden. Wenn durch die Zucht und den späteren Verkauf ein paar tausend Euro auf dem Konto landen, kann dadurch mitunter der Anspruch auf Bürgergeld auch komplett erlöschen.

Ausgaben dokumentieren

Um das zu vermeiden, sollte man jede Ausgabe im Zusammenhang mit der Zucht und dem Verkauf dokumentieren. Jeder Cent, den man investiert hat, wird dann mit den Einnahmen verrechnet. Während das Finanzamt dabei noch zwischen Hobby und Profi unterscheidet, zählt für das Jobcenter im Kontext des Bürgergelds nur die Zahl unter dem Strich. Denn der mögliche Gewinn gilt als wertmäßiger Zuwachs, mit dem man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das sehen auch die Gerichte so, etwa das Sozialgericht Leipzig (Az.: S 9 AS 2793/10 aus 2014).

Damit bekommt das eigentlich so angenehme und schöne Thema Haustiere eine sehr sachliche Ebene und bestätigt sich einmal mehr: Das Bürgergeld ist kein Ponyhof.

Bürgergeld Zahlung im Monat der Arbeitsaufnahme

Titelbild: Ermolaev Alexander/ shutterstock.com