Zwei Monate ohne Einkommen. Das macht Angst. Und betrifft fast jeden, der Bürgergeld erhält und in Rente geht. Einen geordneten Übergang sieht das Gesetz nicht vor. Stattdessen sorgt der Staat für ein Leben unter dem Existenzminimum – ganz bewusst. Das großzügige Angebot, um irgendwie über die Runden zu kommen: ein Darlehen. Bescheidener könnte der Start in den Ruhestand kaum sein.
Problem: Erstrentenlücke
Das Problem, das als „Erstrentenlücke“ bekannt ist, ergibt sich aus den Auszahlungsterminen für die unterschiedlichen Leistungen. Dazu ein Beispiel:
Wer zum 1. Dezember in Rente geht oder vielmehr in Rente gehen muss, hat im Dezember keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Das heißt, die letzte Bürgergeldzahlung erfolgt Anfang November. Die Rente wiederum wird in der Regel erst am Ende des Monats, also Ende Dezember, ausgezahlt. Zwischen diesen Terminen respektive zwischen Grundsicherung und Rente vergehen somit zwei Monate.
Gleiches Dilemma: neuer Job
Ähnlich ergeht es allen, die es schaffen, eine neue Anstellung zu finden. Ist der erste Arbeitstag der 1. März, kommen die Bürgergeld-Leistungen letztmalig Anfang Februar, der Lohn aber erst Ende März oder Anfang April. Auch hier ergibt sich eine Lücke, die man irgendwie überbrücken muss.
+++ Bürgergeld im Monat der Jobaufnahme
Rücklagen fehlen
Doch gerade Personen, die schon längere Zeit auf Bürgergeld angewiesen sind, haben in der Regel keine Rücklagen. Oder die Ersparnisse reichen vorn und hinten nicht. Denn hier geht es nicht nur um den Regelsatz. Auch das Thema Miete und Heizkosten steht im Raum. Dadurch summiert sich schnell ein Betrag, der Betroffenen Zukunftsängste bereitet. Unter das Existenzminimum zu fallen, ist eben keine angenehme Vorstellung.
Staat lässt finanzielle Not zu
Hinsichtlich angehender Rentnerinnen und Rentner ist dem Gesetzgeber dieses Problem lange bekannt. Doch statt wirklich zu helfen, wird in §37a SGB XII (Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften) nur darauf verwiesen, dass Betroffenen ein Darlehen zu gewähren ist, das monatlich mit 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 getilgt werden muss – also mit 5,0 Prozent von 563 Euro: 28,15 Euro. Geld, das fehlt. So lässt man Menschen sehenden Auges in die finanzielle Not rennen.
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