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Internet und Co.: Bürgergeld-Urteil stärkt Rechte bei Umzug

Mann verkabelt Router

Wenn Jobcenter Umzugskosten kleinrechnen, wird es für Bürgergeld Bedürftige teuer – oder sie wehren sich. In einem Fall, bei dem das Amt die Kosten für den Nachsendeauftrag sowie den Telefon- und Internetanschluss nicht tragen wollte, hat das Bundessozialgericht (BSG) für klare Bahnen gesorgt und die Ausgaben als gerechtfertigt bewertet.

Jobcenter genehmigt Umzug

Im vorliegenden Fall hatte das Jobcenter einen Umzug genehmigt. Anlass: Der Bürgergeldempfänger hatte sich von seiner Frau getrennt und wollte eine neue Wohnung beziehen. Die Übernahme der Umzugskosten in angemessener Höhe wurde zugesagt, das Versprechen allerdings nur zum Teil eingehalten.

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Kosten nur teilweise übernommen

Die Kosten für die Bereitstellung des Telefon- und Internetanschlusses sowie den Nachsendeauftrag in Höhe von 85,15 Euro wollte das Jobcenter nicht zahlen, da es sich dabei nicht um unmittelbare Umzugskosten handele. Die Behörde machte deutlich, dass diese Ausgaben aus dem Regelsatz zu zahlen sind. Dagegen klagte der Leistungsempfänger und bekam schlussendlich vor dem Bundessozialgericht (B 14 AS 58/15 R) in letzter Instanz Recht.

Telefon & Co. decken Grundbedürfnisse

Demnach muss das Jobcenter auch die Kosten für den Nachsendeantrag, den Telefon- und den Internetanschluss übernehmen, wenn es einen Umzug genehmige. Diese Ausgaben gehörten, betonte das Bundessozialgericht, zu den erforderlichen Umzugskosten „um nach einem Umzug die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrechtzuerhalten“.

Kurzum: Die Ausgaben decken Grundbedürfnisse. Ob die Kosten in der Höhe angemessen sind, steht allerdings auf einem anderen Blatt, darüber hatte das Bundessozialgericht nicht entschieden und diese Entscheidung wieder zurück an die Vorinstanz zur Klärung gegeben.

Leistungsempfänger müssen erreichbar sein

Angesichts der Tatsache, dass Bürgergeld Bedürftige erreichbar sein müssen, ist es ohnehin nicht nachvollziehbar, dass die Übernahme der Kosten vom Jobcenter abgelehnt wurde. Denn wenn Briefe nicht ankommen, man nicht per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden kann, ist Ärger vorprogrammiert.

Titelbild: New Africa / shutterstock