Bürgergeld Bedürftigen geht es viel zu gut. Das ist aktuell der Tenor in der politischen Debatte. Damit kann man vielleicht auf Stimmenfang gehen, entfernt sich aber auch immer weiter von der Wahrheit. Denn aktuellen Studien und Zahlen zufolge reicht der Bürgergeld Regelsatz nicht, um alle Bedarfe ausreichend zu decken. Damit sind Betroffene offiziell bitterarm. Nimmt man die Informationen des Statistischen Bundesamtes, fehlten 2023 Monat für Monat bereits 514 Euro.
Wohnkostenbereinigte Armutsschwelle
Der Paritätische Gesamtverband hat eine neue Formel zur Ermittlung von Armut aufgestellt. Statt sich nur auf das Einkommen zu berufen, wird der Betrag um die Wohnkosten bereinigt. Denn das Geld, das man für Miete & Co. aufbringen muss, steht monatlich nicht zur freien Verfügung. Nach dieser Berechnung sind in Deutschland 17,5 Millionen Menschen von Wohnarmut betroffen – bislang war man von 12,1 Millionen ausgegangen. Das entspricht einer Differenz von 5,4 Millionen und einer Gesamtarmutsquote von 21,2 Prozent.
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Das bedeutet Wohnarmut
Da beim Bürgergeld (und zuvor bei Hartz IV) die Wohnkosten stets separat betrachtet und berechnet werden, ist der Regelsatz laut Paritätischem Gesamtverband „damit strukturell vergleichbar mit der Armutsschwelle nach den verfügbaren Einkommen“. Bei einem Single liegt dieser Schwellenwert laut der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes derzeit bei 1.016 Euro im Monat. Wer weniger Geld zur Verfügung hat, ist arm oder ganz genau „wohnarm“.
514 Euro fehlten 2023 beim Bürgergeld
Die Rechnung im Kontext des Bürgergelds ist relativ einfach. Im Jahr 2023 erhielt ein Single einen Regelsatz in Höhe von 502 Euro. Das sind 514 Euro weniger als der Armutsschwellenwert. Das bedeutet, so die Expertise des Verbandes, „ein Leben unterhalb der gesellschaftlich üblichen und anerkannten Standards führen zu müssen“. Das eigentliche Problem: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter erfüllt nicht ihre eigentliche Aufgabe, Armut zu vermeiden.
Problem verschärft sich Jahr für Jahr
Selbst die Anpassung zum Jahr 2024 hat das Problem der Bürgergeld-Armut nicht aus der Welt geschafft. Mit 563 Euro, die einem alleinstehenden Erwachsenen aktuell zustehen, fehlen nach wie vor 453 Euro, um nicht als arm zu gelten (bezogen auf die Armutsschwelle im Jahr 2023). Da der Bürgergeld Regelsatz nach dem Willen der scheidenden Bundesregierung im kommenden Jahr nicht angehoben werden soll, wird es bei einer massiven Unterdeckung bleiben.
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Wohnkostenlücke in der Grundsicherung
Dabei ist nicht einmal berücksichtigt, dass viele Haushalte, die auf Bürgergeld angewiesen sind, einen Teil des Regelsatzes auch für die Miete aufbringen. Denn sobald die Wohnung auch nur ein paar Euro teuer ist, als das Jobcenter für angemessen hält, muss man nach Ablauf des Kostensenkungsverfahrens eine günstigere Wohnung suchen – was derzeit utopisch ist – oder eben selbst für die höheren Kosten aufkommen. So macht eine verfehlte Sozial- und Wohnungspolitik Deutschland nach und nach zum Armenhaus.
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