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Erste Bürgergeld Auszahlung 2025 noch vor Silvester

Bargeld Auszahlung am Geldautomnaten

Rund um die Auszahlung des Bürgergelds für Januar 2025 herrscht dieses Jahr viel Verwirrung. Da die letzte Dezemberwoche voller Feiertage ist und das neue Jahr ebenfalls mit Neujahr beginnt, fragen sich viele Empfänger, wann das Geld tatsächlich verfügbar ist. Besonders verwirrend ist die Tatsache, dass zwischen dem letztmöglichen Auszahlungstermin und der Wertstellung drei Tage liegen. Sicher ist, dass die Überweisungen bereits im Dezember erfolgen, da Bedürftigen die Sozialleistungen am ersten Werktag des Folgemonats zur Verfügung stehen müssen.

Regelsätze bleiben 2025 unverändert

Im Vergleich zum Vorjahr hält sich der Verwaltungsaufwand für die Jobcenter in Grenzen. Anders als 2024 gibt es zum neuen Jahreswechsel leider eine Nullrunde anstatt einer Anpassung bzw. Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze – es bleibt also unverändert bei 563 Euro in der Regelbedarfsstufe 1. Zahlungen werden weitestgehend ohne Änderungen erfolgen, sofern sich anderweitig keine Abweichungen ergeben haben, z.B. Änderungen in der Bedarfgemeinschaft, altersbedingter Wechsel der Regelbedarfsstufe von Kindern, neu hinzugekommene Mehrbedarfe oder Änderungen bei den Wohnkosten etc.

Überweisungstermin Übersicht

MonatDatumTag der AuszahlungDatumTag der Wertstellung
Januar 202530.12.2024Montag02.01.2025Donnerstag

Wann wird das Bürgergeld für Januar 2025 ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt planmäßig im Dezember 2024. Der letztmögliche Auszahlungstermin ist der 30. Dezember 2024, da der 31. Dezember (Silvester) ein Bankfeiertag ist und Geldinstitute keine Transaktionen tätigen. Da der 1. Januar ein gesetzlicher Feiertag (Neujahr) ist, muss das Geld spätestens am 2. Januar 2025 auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein. Aufgrund der maschinellen Zahlungsläufe der Jobcenter, die bereits vor dem letzten Werktag beginnen, dürften die Leistungen jedoch schon am 30. Dezember 2024 gegen Nachmittag auf dem Konto verfügbar sein.

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Feiertagsbedingte Besonderheiten im Dezember

Die meisten Jobcenter – besonders in Großstädten – werden die Überweisungen bereits in der 52. Kalenderwoche ab dem 23. Dezember 2024 vornehmen. Dabei sind jedoch die Feiertage zu beachten:

  • 27. Dezember: Regulärer Bankarbeitstag bis 13 Uhr. Viele Überweisungen dürften an diesem Tag getätigt werden, sodass bereits am Nachmittag mit Gutschriften gerechnet werden kann.
  • 24. Dezember (Heiligabend): Kein Bankarbeitstag, daher keine Überweisungen möglich.
  • 25. und 26. Dezember: Gesetzliche Feiertage, Banken sind geschlossen.

Was ist, wenn das Geld verspätet ankommt?

Für bestehende Empfänger, die bereits für Dezember 2024 Leistungen erhalten haben, ist eine verspätete Auszahlung äußerst unwahrscheinlich, da die Bankdaten korrekt in der Software des Leistungsträgers hinterlegt sind.

  • Neue Antragsteller: Falls der Antrag erst im Dezember 2024 gestellt wurde, erfolgt die Auszahlung nur, wenn bereits Bewilligungsbescheid vor Beginn des Zahlungslaufs erlassen wurde.
  • Noch kein Bescheid: Ohne Bewilligungsbescheid stehen die Leistungen nicht endgültig fest, weshalb nicht mit einer Überweisung des Jobcenters gerechnet werden kann.

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Was tun bei unerwarteten Verzögerungen?

Sollte es wider Erwarten zu Problemen kommen, obwohl in der Vergangenheit bereits Zahlungen korrekt erfolgt sind und auch die Angaben im Bescheid stimmen, empfiehlt sich ein zügiger Kontakt mit dem Jobcenter. Hier können mögliche Fehler schnell geklärt und die Auszahlung gegebenenfalls erneut veranlasst werden.

Titelbild: Christos Tsartsianidis/ shutterstock.com

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