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Bürgergeld: Jobcenter spielt bewusst mit Unwissenheit der Antragsteller

Mann am Schreibtisch zeigt mit dem Finger zur Tür, symbolisiert Ablehnung

Viele Hilfebedürftige beklagen, dass sie von Jobcenter Mitarbeitern schlecht behandelt werden. Natürlich kann dies eine rein subjektive Empfindung sein, jedoch haben wir hier und da auch mal nachgehakt. Gerade in Bezug auf die Antragstellung wird Bedürftigen, die erstmalig Leistungen benötigen, die Unwissenheit zum Bürgergeld Antrag zum Verhängnis.

Jobcenter hält Informationen zurück

Ein Redakteur der Buergergeld.org Redaktion hat sich persönlich mit einem leitenden Jobcenter Mitarbeiter unterhalten. Konkret ging es dabei um die erstmalige Beantragung von Bürgergeld Leistungen. Der Jobcenter Mitarbeiter empfand es als spaßig, die erstmaligen Antragsteller wieder unverrichteter Dinge fort zu schicken und erst alle nötigen Unterlagen sowie die offiziellen Formulare einzureichen. Häufig schaffen Hilfebedürftige das nicht in kürzester Zeit, weshalb sich die Antragstellung um einen Monat verschiebt. Auf den Einwand unseres Redakteurs, dass dies nicht in Ordnung sei und auch nicht dem Gesetz entspreche, einen Antrag nur aufgrund von Formalitäten nicht anzunehmen entgegnete der Jobcenter Mitarbeiter herablassend, dass er das auch wisse … die Antragsteller aber nicht. Weiter führte er aus, dass sie das „immer so machen“ und wo kein Kläger, da auch kein Angeklagter“. Das sei seinen Angaben nach gängige Praxis in zahlreichen Jobcentern.

Lesetipp: Jobcenter darf beim Bürgergeld Antrag keine unnötigen Nachweise fordern

Formulare nur Hilfe für das Antragsverfahren

Die offiziellen Bürgergeld Vordrucke der Jobcenter, die von Bedürftigen sowie der gesamten Bedarfsgemeinschaft auszufüllen sind, dienen lediglich als Arbeitshilfe für die Leistungsträger. Dies ergibt sich schon aus dem Bürgergeld-Gesetz i. V. m. den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 37 SGB II Rz. 37.1

(1) Die Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag erbracht. Die Antragstellung ist an keine Form gebunden. Der Antrag ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher Antragstellende dem Leistungsträger gegenüber zum Ausdruck bringen, eine Sozialleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Die gemeinsame Einrichtung (gE) ist gehalten, den wirklichen Willen der Antragstellenden – ggf. durch Rückfragen – zu erforschen und den Antrag auszulegen.

Zur Fristwahrung genügt bereits ein formloser Antrag, ob online, per Post, telefonisch oder persönliches Vorsprechen beim Jobcenter ist dabei unerheblich. Wird der Antrag gestellt – auch formlos – so gilt der Bürgergeld Anspruch für den gesamten Monat. Dieser Antrag muss auch nicht vollständig sein und das Jobcenter ist verpflichtet, diesen anzunehmen.

Wenn man beispielsweise einen formlosen Antrag am 20.01. beim Jobcenter stellt, so besteht grundsätzlich zunächst Anspruch vom 01.01. bis 31.01. Selbst wenn man die benötigten Nachweise zum Antrag erst später nachreicht, etwa erst im Februar, müssen alle Leistungen rückwirkend ab dem 01. Januar gewährt werden.

Nicht rückwirkend: Bürgergeld Leistungen ab Antragsmonat

Die Leistungen verfallen also für diesen Monat, wenn Betroffene über einen Monatswechseln hinweg weggeschickt und aufgefordert werden, den Antrag erst mit den vollständigen Unterlagen zu einzureichen … und dafür sorgen Jobcenter teilweise selbst. Hilfebedürftigen entsteht – sofern ein Anspruch begründet ist – erheblicher finanzieller Schaden. Denn der Bürgergeld Anspruch erstreckt sich nicht nur auf den Regelsatz, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung fallen darunter.

Lesetipp: Tausende Bedürftige müssen Inkompetenz der Jobcenter ausbaden

Formloser Antrag – weitere Unterlagen nachreichen

Ist der formlose Antrag also erst einmal abgegeben, könnten die Leistungen für den gesamten Monat fließen. Selbstverständlich müssen alle notwendigen Unterlagen zum Bürgergeld Antrag eingereicht werden, damit das Jobcenter die Hilfebedürftigkeit prüfen und die Höhe der möglichen Leistungen ermitteln kann. Für die reine Antragsfrist sind diese zusätzlichen Unterlagen und Dokumente zunächst unerheblich.

Würde man hingegen den Antrag beispielsweise am 02.02. beim Jobcenter stellen, obwohl bereits die Anspruchsvoraussetzungen im Januar vorlagen und der Antrag nur nicht gestellt wurde, weil die Antragsunterlagen nicht vollständig gewesen sind, verfällt dennoch der Anspruch für den Monat Januar.

Lesetipp: Weiterbewilligungsantrag beim Bürgergeld: Wochenende verlängert Frist nicht

Muster für einen formlosen Bürgergeld Antrag

Um einen formlosen Bürgergeld Antrag fristwahrend zu stellen, können Sie folgendes Muster verwenden:

Vorname + Nachname
Straße + Hausnummer
PLZ + Wohnort

An das Jobcenter …
Straße + Hausnummer
PLZ + Ort

Datum: TT.MM.JJJJ

Formloser Antrag auf Bürgergeld Leistungen nach dem SGB II

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit heutigem Datum beantrage ich für mich sowie alle zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehörigen Mitglieder Bürgergeld Leistungen nach dem SGB II. Mein Antrag bezieht sich auf folgende Leistungen:

  • Regelbedarfe
  • Mehrbedarfe
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Dieser Antrag ist zur Fristwahrung zunächst formlos, die entsprechenden offiziellen Vordrucke samt Nachweisen werde ich kurzfristig nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Titelbild: DarkBird / shutterstock