Der Vorwurf des Sozialbetrugs steht schnell im Raum. Und ließe sich vom Jobcenter ebenso schnell wieder aus der Welt schaffen. Mangelt es dabei an der nötigen Absprache innerhalb der Behörde, bindet das Chaos mitunter auch andere Ressourcen. Dafür wurde ein Jobcenter gerüffelt – vom Amtsgericht Sulingen und der Staatsanwaltschaft. Denn das Verfahren gegen einen Bürgergeld Empfänger und dessen Tochter hätte man sich schlicht sparen können.
Betrugsanzeige
Der 53-jährige Mann und seine 24-jährige Tochter lebten in einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft. Als die junge Frau nach Augustdorf umgezogen ist, wurde der Familie vorgeworfen, sie hätte die Ummeldung des Wohnsitzes nicht ordnungsgemäß an das Jobcenter gemeldet. Es seien daher zu Unrecht staatliche Leistungen in Höhe von 2.684,45 Euro gezahlt worden. Das Jobcenter forderte den Betrag zurück und erstatte gleichsam eine Betrugsanzeige.
Erfolgreicher Widerspruch
Der Staatsanwalt nahm die Arbeit auf. Später auch das Gericht. Die 24-Jährige legte währenddessen frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter ein und das mit Erfolg. Sie erhielt einen Abhilfebescheid des Jobcenters, wonach die Behörde auf die Bürgergeld Rückforderung verzichtete. Die Justiz informierte man jedoch nicht über diesen Sinneswandel, sodass man sich schlussendlich dann doch vor Gericht traf.
Lesetipp: Wahnsinn: Jobcenter verhindert Job und fordert 6.800 Euro
Gericht wurde nicht informiert
Dort legte die Tochter des Bürgergeld-Empfängers den Bescheid vor. Damit war dem Verfahren der Grund entzogen. Sowohl die Richterin als auch die Staatsanwaltschaft waren wenig erfreut darüber, dass der Sachverhalt vom Jobcenter nicht vorab klargestellt worden war. Der Abhilfebescheid belege, dass die interne Prüfung des Widerspruchs die Rückforderung für nicht geboten bewertet habe. Insofern liege auch keine Betrugsstraftat vor.
Unnötig Ressourcen verschwendet
Hätte das Jobcenter die Staatsanwaltschaft sofort über den Abhilfebescheid informiert, wäre der ganze Aufwand nicht nötig gewesen. Dadurch seien unnötig Ressourcen der Justiz gebunden worden. Der Vorwurf, im Jobcenter wisse die rechte Hand offenbar nicht, was die linke Hand tue, ist in diesem Fall deshalb der einzige „Richterspruch“ und eine klare Kritik an der Arbeitsweise der Behörde.
Kosten tragen Steuerzahler
Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten der Landeskasse und müssen damit vom Steuerzahler getragen werden. Angesichts der Vielzahl von Fällen, in denen Jobcenter beim Bürgergeld Gerichte bemühen und damit auf die Nase fallen – ein weiteres Beispiel: der Streit um 10 Euro bis vor das Bundessozialgericht -, wäre ein Machtwort des Bundesarbeitsministers angebracht.
Titelbild: Anneka / shutterstock