Schlampig: Anders kann man die Arbeitsweise einiger Jobcenter nicht bezeichnen. Statt sich an Recht und Ordnung zu halten, häufen sich Bürgergeld Widersprüche, denen aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung ganz oder teilweise stattgegeben werden muss. Die Quote im Bundesschnitt beträgt fast 30 Prozent. Doch es gibt sie, die Ausnahmen. Jene Jobcenter, die weitgehend ordentlich arbeiten. Dass Fehler passieren, davon kann sich niemand freisprechen. Sie sollten nur nicht derart massiv auftreten.
Lesetipp: Jobcenter bekommt Rüffel: Verfahren hätte nie vor Gericht landen dürfen
Menschen geraten in Zwangslagen
Jeder einzelne dieser Fehler, insbesondere jene, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhen, bringt einen Bürgergeld Bedürftigen in eine Zwangslage. Zur Sorge, überhaupt über die Runden zu kommen, gesellt sich dann der Streit mit der Behörde. Das sollte eigentlich nicht sein, zumal immer wieder die Rede von einfach und unbürokratisch ist. Doch davon entfernt man sich immer mehr.
Häufige Gründe für Widersprüche
In der jüngsten Statistik für Februar 2025 werden 102.048 Widersprüche aufgeführt. Häufige Gründe sind dabei:
Anzahl | Grund für Widerspruch | Anteil |
---|---|---|
17.897 | Aufhebung und Erstattung | 17,54 % |
14.250 | Einkommen und Vermögen | 13,96 % |
14.546 | Kosten der Unterkunft | 14,25 % |
10.226 | Anspruch generell | 10,02 % |
3.075 | Regelbedarfe und Mehrbedarfe | 3,01 % |
1.757 | Leistungskürzungen | 1,72 % |
Kleine Lichtblicke
Gut, dass es dennoch Jobcenter gibt, die ihre Arbeit und die damit verbundene Verantwortung für Bürgergeld Bedürftige und den Steuerzahler ernst nehmen. Nun haben es kleine Behörden mit wenigen Fallzahlen einfacher und fallen seltener durch Schlamperei auf. Doch auch in größeren Städten erweisen sich einige der Jobcenter als kleine Lichtblicke im Dunkel des Ämterwahnsinns.
Lesetipp: Bürgergeld Wahnsinn: Jobcenter verhindert Job und fordert 6.800 Euro
Lob an das Jobcenter Halle
Das Jobcenter Halle ist eines dieser Beispiele. Von 82 stattgegebenen oder teilweise stattgegebenen Widersprüchen standen nur 4 im Kontext einer fehlerhaften Rechtsanwendung. Das sind lediglich 4,88 Prozent. Insgesamt befanden sich dort laut Jobcenter Statistik Stand Februar 418 Widersprüche im Bestand, vor allem zu den Kosten der Unterkunft (43), Einkommen & Vermögen (35) sowie Zugangsvoraussetzungen (22).
Die rote Laterne geht an Freising
Geht man rein nach der Quote in den Orten, in denen zumindest einmal eine fehlerhafte Rechtsanwendung festgestellt wurde, folgen auf Halle Leipzig (5,78 Prozent), Heidelberg (7,14 Prozent), Göppingen (9,52 Prozent) und Landau (9,68 Prozent). Bei den größeren Städten sind es Berlin (21,75 Prozent), Dresden (23,22 Prozent), Düsseldorf (23,39) und Duisburg (25,75 Prozent).
Am Ende der Tabelle findet man das Jobcenter Freising mit einer Quote von stolzen 82,61 Prozent – 19 Fälle. Von den großen Städten kommt München auf 51,05 Prozent (75 von 147 Widersprüchen), Essen auf 44,86 Prozent (83 von 185) und Frankfurt am Main auf 37,57 Prozent (68 von 181).
28 Jobcenter ohne falscher Rechtsanwendung
Jobcenter, in denen nicht ein Bürgergeld Bedürftiger mit einer fehlerhaften Rechtsanwendung konfrontiert wurde, gibt es auch: insgesamt 28. In den jeweiligen Behörden ging es um drei bis maximal 17 Fälle von Widersprüchen, die allesamt durch nachgereichte Unterlagen, eine nachgeholte Mitwirkung oder einen neuen Sachvortrag gelöst werden konnten.
Vielleicht sollte man mal schauen, warum dort genauer gearbeitet wird. Eine Vermutung: eine bessere Personaldecke oder schlicht ein besseres Zahlenverhältnis von Bürgergeldempfängern zu Sachbearbeitern. Das flächendeckend zu ändern, widerspräche jedoch dem akuten Sparzwang – und damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
Titelbild: Eder Paisan / shutterstock