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Bürgergeld rückwirkend beantragen – Was ist möglich?

Mann hält Klemmbret mit Schreiben und einen Stift hin

Der Bürgergeld Antrag greift generell auf den Monatsersten des Monats zurück, in dem er beim Jobcenter eingegangen ist. Dies gilt selbst dann, wenn das Datum der Antragstellung der letzte Tag des Monats ist, beispielsweise der 31.03.2025 – und zwar auch an Wochenenden oder Feiertagen. Geht der Antrag noch rechtzeitig beim Jobcenter am 31.03.2025 bis 23:59 Uhr ein, gilt dieser rückwirkend ab dem 01.01.2025. Wer seinen Antrag auf die Grundsicherung allerdings zu spät stellt, nimmt erhebliche finanziellen Einbußen in Kauf, da sich damit der Anspruch und entsprechend die Auszahlung der Leistungen um einen Monat verschiebt.

Lesetipp: Bürgergeld Antrag bis zur letzten Minute fristgerecht möglich

Ab wann wird das Bürgergeld bewilligt?

Im § 37 des SGB II ist festgelegt, dass der Bürgergeld Antrag auf den ersten des Monats zurückwirkt. Leistungen werden also ab dem Beginn dieses Monats gezahlt, sofern die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antrag z.B. am 1. oder 15. oder 31. des Monats beim Jobcenter eingeht – in allen Fällen wirkt der Bürgergeld Antrag rückwirkend auf den Monatsersten zurück.

Wer die Antragsunterlagen zum Beispiel an einem beliebigen Tag im März einreicht, bekommt die Leistungen auch für den vollen März bewilligt. Eine rückwirkende Beantragung für frühere Monate ist hingegen gesetzlich ausgeschlossen. Geht der Antrag erst am 01. April beim Jobcenter ein, werden Leistungen entsprechend erst ab April gewährt, jedoch wird kein Bürgergeld rückwirkend für den März gezahlt – auch wenn möglicherweise Hilfebedürftigkeit vorlag.

Wichtig: Bei einem verspäteten Bürgergeld Antrag fehlt nicht nur der Regelsatz, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe entfallen. Da kann schnell ein vierstelliger Fehlbetrag zusammenkommen, der bei verspäteter Antragstellung nicht erstattet wird.

Formloser Antrag zur Fristwahrung

Falls noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann zur Fristwahrung ein formloser Antrag eingereicht werden. Dieser kann z.B. per Post, persönlich oder auch online gestellt werden. Eine einfache Mitteilung, dass Bürgergeld beantragt wird, genügt bereits, um die Frist zu sichern. Alle notwendigen Dokumente können dann nachgereicht werden. Weitere Informationen zur Antragstellung sowie Formulare finden Sie unter Bürgergeld beantragen.

Wichtig: Fristen einhalten und Nachweis erbringen

Der Antrag muss spätestens am letzten Tag des Monats beim Jobcenter eingehen, um ab dem Monatsersten Leistungen zu erhalten. Selbst in letzter Minute eingereichte Anträge sind fristgerecht. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang beim Jobcenter, egal auf welchem der möglichen Wege. Wichtig: Im Falle eines Streits mit dem Jobcenter liegt es am Antragsteller, den fristgerechten Zugang des Antrags nachzuweisen.

Titelbild: Gajus / shutterstock