Dann bleibt der Kühlschrank eben leer. 11 Prozent Teuerung bei Lebensmitteln lassen sich mit dem Bürgergeld nach wie vor nicht stemmen – und wenn, nur mit Hilfe der Tafeln oder anderer Organisationen. Auch sonst hat das Statistische Bundesamtes keine guten Nachrichten. Die Inflation fiel im Juli 0,3 Prozent höher aus als im Vormonat. Dafür haben in erster Linie die Lebensmittelpreise gesorgt, deren anhaltend hohes Niveau vor allem Menschen in der Grundsicherung, mit knappen Einkommen und kleinen Renten trifft.
Brot um 16,6 Prozent teurer
In der Pressemitteilung des Bundesamtes heißt es:
„Die Nahrungsmittel bleiben damit der stärkste Preistreiber unter den Güterbereichen.“
Das gilt vorrangig für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren, bei denen die Statistiker eine Teuerung von 18,9 Prozent ermittelte. Binnen Jahresfrist seien auch Brot und Getreideerzeugnisse (16,6 Prozent), Gemüse (plus 15,7 Prozent) sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (14,1 Prozent) deutlich teurer geworden. Lediglich Speisefette und Öl sind inzwischen günstiger, um 12,9 Prozent.
Nahrungsmittel prägen Gesamtteuerung
Welche Rolle Lebensmittel bei der Inflation spielen, belegen die differenzierten Berechnungen. Ohne Energie betrug die Teuerungsrate 6,2 Prozent. Lässt man auch Nahrungsmittel außen vor, bleiben noch 5,5 Prozent. Das zeige, wie stark Nahrungsmittel die Gesamtteuerung prägen.
Enorme Kaufkraftverluste
Warum gerade dieser Bereich Bürgergeld Bedürftige besonders hart trifft? Weil der Anteil der Lebensmittelkosten am Gesamtbudget deutlich höher ausfällt. Andere Haushalte geben 8,5 Prozent für Brot, Kartoffeln und Co. aus. Haushalte, die auf Bürgergeld angewiesen sind, etwa 31,3 Prozent. Daher spricht die Linke angesichts der hohen Inflation von „enormen Kaufkraftverlusten“. Im Bürgergeld Regelsatz sind für eine alleinstehende Person monatlich 174,19 Euro für Nahrungsmittel und Getränke vorgesehen, auf 30 Tage gerechnet macht das 5,81 Euro täglich. Erst kürzlich hatte die Linke ausgerechnet, dass das Bürgergeld nur für 24 Tage im Monat ausreicht.
Inflationsausgleich nicht in Sicht
Die Regierung sieht sich hier nicht in der Pflicht, Bürgergeld Bedürftigen oder generell Armutsbetroffenen mit einem Inflationsausgleich zu helfen. Dabei verweist man immer wieder auf die Anpassung zum Jahreswechsel. Dass in dieser Rechnung die besonders hohen Teuerungsraten aus dem Herbst 2022 nicht enthalten sind, wird gern übersehen. Da sind die Prognosen, die in den kommenden Monaten eine geringere Inflation vorhersagen, nur ein kleiner Trost – wenn überhaupt.
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