In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Leistungsbezieher kein Girokonto hat. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall bar per Scheck, der bei der Postbank der Deutschen Post eingelöst werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit eines Auszahlungsscheins mit Barcode, der die Barauszahlung an Kassen in Supermärkten etc. möglich macht.
Bürgergeld bekommen – aber kein Girokonto?
Wenn man über kein eigenes Girokonto verfügt, kann man sich die Bürgergeld Leistungen auch bar auszahlen lassen – wir informieren hier, welche Möglichkeiten Bürgergeld Bedürftige haben, die über kein eigenes Konto verfügen, auf das die Leistungen im Rahmen der regulären Auszahlung überwiesen werden können.
Alle Auszahlungstermine für Bürgergeld im Überblick
Wichtig: Beträge, die 10 Euro nicht übersteigen, werden nicht ausgezahlt, sondern so lange aufgespart, bis ein Betrag von mindestens 10 Euro zu Stande kommt. Wird über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Leistung ausgezahlt, so kann auch ein Minderbetrag von weniger als 10 Euro ausbezahlt werden.
Auszahlung mit Barscheck – ZzV-Barscheck
Verfügt man über kein Konto, auf welches das Bürgergeld vom Jobcenter überwiesen werden kann, erfolgt die Auszahlung im Regelfall über einen ZzV-Barscheck und sollte innerhalb eines Monats bei einer Postbank eingelöst werden.
Tipp: Wurde er vor 14:00 Uhr ausgestellt, kann er bereits am selben Tag bei einer Filiale der Deutschen Postbank AG ausgezahlt werden.
Auch beim Barscheck ist die Höhe der Auszahlung auf 1.000 Euro begrenzt.
Gebühren bei Barauszahlung
In der Regel wird vom Jobcenter ein Betrag von 2,85 Euro für die Barauszahlung einbehalten. Diese Gebühr wird direkt von der Leistung abgezogen.
Achtung: Kann man nachweisen, dass man nicht in der Lage ist, sich ein Girokonto bei einem Kreditinstitut anzulegen, so wird von dieser Gebühr abgesehen.
Weiterhin wird die Deutsche Post zusätzlich (unabhängig vom Jobcenter!) für die Einlösung des Schecks folgende Gebühren berechnen:
- bei Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro
- bei Auszahlungen über 50 Euro bis 250 Euro: 4,00 Euro
- bei Auszahlungen über 250 Euro bis 500 Euro: 5,00 Euro
- bei Auszahlungen über 500 Euro bis 1.000 Euro: 6,00 Euro
- bei Auszahlungen über 1.000 Euro bis 1.500 Euro: 7,50 Euro
Barauszahlung per Barcode
Alternativ zu Scheck ist der Barcode, der die früheren Kassenautomaten in den Jobcentern Kassenautomaten ersetzt hat. Aktuell sind uns auch keine Jobcenter bekannt, die noch über einen Kassenautomaten verfügen, da die Geräte nach und nach geschlossen wurden.
Hierbei handelt es sich um einen Auszahlungsschein, der mit einem Barcode versehen ist, welcher neutral gehalten sein muss und weder Absender noch Namen enthält. Hilfebedürftige können unter Vorlage dieses Auszahlungsscheins mit dem Barcode an einer Supermarkt-Kasse oder anderen teilnehmenden Stellen Bargeld erhalten – der Auszahlungsschein ist in der Regel maximal zwei Tage gültig und bei Einlösung ist auch keine Unterschrift erforderlich.
Barauszahlung direkt im Jobcenter
In absoluten Ausnahmesituationen ist auch eine Barauszahlung direkt im Jobcenter möglich. Diese wird allerdings nur in den seltensten Fällen und in äußersten Notsituationen erfolgen. Zudem sind die Auszahlungsbeträge sehr gering, bspw. nur 50 – 100 Euro, so dass man die akute Notsituation unmittelbar überbrücken kann.
Anspruch auf Girokonto – Pfändungsschutzkonto
Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, welches im Guthaben geführt werden kann, daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein solches angelegt werden.
Hierbei sind das „Konto für Jedermann“ oder das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, interessant.
In Bezug auf Pfändungen des Anspruchs finden Sie einen gesonderten Artikel unter „Pfändung von Bürgergeld“ sowie weitere Hilfen in Form der Pfändungstabelle.
Zu beachten ist, dass die Pfändungsfreigrenze jedoch bei knapp über 1.300 Euro für einen Alleinstehenden liegt. Somit ist es als Alleinstehender im Bürgergeld Bezug kaum bis gar möglich, diese Grenze zu überschreiten, weshalb das Guthaben auf dem Konto sicher sein sollte.
Unter Pfändungsrechner können Sie sich die pfändungsfreien Beträge direkt online ausrechnen.
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