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user124142 hat eine Antwort im Thema Umzug bei Bürgergeld verfasst.
Kein Plattenbau mehr, keine Junkies, keine aggressiven Drogendealer miete 350 Euro ---> 550 Euro Miete ruhig, gepflegt, spielende Kinder auf der Straße, gute vibes . Aber das ist vor dem Jcenter bestimmt kein driftiger Grund. Oder ich müsste erstmal 2 Jahre Psychotherapie machen, der mir das attestiert, wie sehr ich belastet werde durch die Lebensumstände....
Tamar hat eine Antwort im Thema Umzug bei Bürgergeld verfasst.
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was bedeuten würde, die neue Wohnung soll 200 Euro mehr kosten als die alte. Wieso, weshalb, warum?
Tamar hat eine Antwort im Thema Gold verkaufen verfasst.
Das Gold ist heute wieviel wert? Soweit ich weiß, ist der Goldwert doch ständig am Steigen?
user124142 hat eine Antwort im Thema Umzug bei Bürgergeld verfasst.
Ja ich habe auch gerade versucht es "verbindlich" vom Jobcenter zu erfahren, aber die Personen an den Telefonen oder emails, geben einem keine konkreten Anworten. Ich solle alles einreichen und prüfen lassen, aber dann ist es ja schon zu spät, wenn man sich auf irgendetwas vorher verlassen hat und dann Überraschung du sitzt jetzt auf der Straße oder hast 200 Euro weniger zum Leben, bei dem eh schon sehr knappen Bürgergeld ... , naja danke auf jeden Fall :) <3
user124142 hat mit
auf den Beitrag von Tamar im Thema Umzug bei Bürgergeld reagiert.
Tamar hat eine Antwort im Thema Umzug bei Bürgergeld verfasst.
Soweit ich weiß, gibt es in Berlin nur diese "AV Wohnen", also wird wohl das gesamte Gebiet als eins betrachtet. Ob dem so ist, kannst du aber verbindlich nur bei deinem JC erfahren.
Eine Zustimmung in dem Sinne brauchst du gar nicht. Die dient nur der Sicherheit, ob die künftigen Kosten übernommen werden und eben für Kaution und Co ist sie zwingend.
Cheese0701 hat eine Antwort im Thema Gold verkaufen verfasst.
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Danke für die Info. Eine Rechnung ist vorhanden.
user124142 hat eine Antwort im Thema Gold verkaufen verfasst.
Vermögensumwandlung ist kein Einkommen so weit ich weiß. Wäre gut wenn du auch nachweisen kannst dass du es schon vor dem Bürgergeldbezug besessen hast.
Cheese0701 hat das Thema Gold verkaufen gestartet.
Ich habe Gold in Höhe von ca. 8000€ vor dem Bürgergeldbezug gekauft und dies als Vermögen angegeben. Nun möchte ich das Gold verkaufen und quasi in Bargeld umwandeln. Wird dies als Einkommen gerechnet? Besten Dank im voraus.
user124142 hat eine Antwort im Thema Umzug bei Bürgergeld verfasst.
Danke für deine Zeit Tamar <3 .
Ich wohne konkret in Berlin, hier hat jeder Bezirk sein eigenes Amt also seine eigene Zuständigkeit. Soll das bedeuten, dass wenn ich eine Wohnung in einem anderen Bezirk finden würde mir dort die Kosten der Unterkunft, sofern angemessen, komplett übernommen werden würden auch ohne vorherige Genehmigung ?
Die Zustimmung des alten Jobcenters bräuchte ich nur, wenn ich auch Umzugskosten oder Kautionsdarlehen wollen würde ?
lg
user124142 hat mit
auf den Beitrag von Tamar im Thema Umzug bei Bürgergeld reagiert.
Tamar hat eine Antwort im Thema Umzug bei Bürgergeld verfasst.
Das kommt darauf an. Das, was du schreibst, gilt nur, wenn man innerhalb des Vergleichsraums umzieht, also im Normalfall innerhalb der Zuständigkeit des bisherigen Jobcenters. Zieht man in eine andere Zuständigkeit um, ist nur die Angemessenheit ausschlaggebend für die künftigen Kosten der Unterkunft. Der Umzugsgrund ist nur wichtig, wenn man Umzugskosten, Kautionsdarlehen etc. möchte.
Gehen wir also davon aus, du willst innerhalb deiner Gemeinde umziehen und die neue Wohnung ist teurer als…
user124142 hat das Thema Umzug bei Bürgergeld gestartet.
Hallo,
ich habe mich viel belesen und herausgefunden, dass man nur aus drifftigen Grund umziehen darf. Wenn man allerdings ohne Genehmigung doch umzieht, dann muss man die Kosten für Umzug und auch den Betrag den die neue Miete mehr kostet selber bezahlen ....
Meine Frage:
Was passiert, wenn man sich einen Monat vom Bürgergeld abmeldet, seinen Umzug alleine macht und dann wieder neu anmeldet ? Ist der neue Wohnsitz dann einfach ein neuer Wohnsitz und wird ,sofern angemessen, auch bezahlt ?…
Tamar hat eine Antwort im Thema Vermögen kam erst nach Antragstellung verfasst.
1. Ja, sollte eigentlich gem. § 40 Abs. 2 Nr 5 SGB II iVm § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Ich sehe keine Ausnahmeregelung, die da greifen würde. Was du für den Monat dann als Beitrag zur freiwilligen KV/PV zahlen musst: keine Ahnung.
2. Ja, logisch, wie denn sonst?
rolf121 hat eine Antwort im Thema Vermögen kam erst nach Antragstellung verfasst.
ok, danke. Zwei letzte Fragen:
1. wie sieht das in so einem Monat (wenn ein erheblicher Betrag geschenkt/verdient wird) aus mit der Krankenversicherung. Fordert das Jobcenter den Beitrag ebenfalls zurück? Und muss ich eventuell sogar mehr Krankenversicherung für diesen Monat zahlen, da ich ja "viel verdient" habe?
2. Bürgergeld erhält man ja vor dem Monat, also am 31.03 für April. Wenn ich jetzt im April Einkommen habe, gebe ich das Ende April an und muss dann (ohne Strafe/Bußgeld) Teile des…
Tamar hat eine Antwort im Thema Vermögen kam erst nach Antragstellung verfasst.
Es gibt keinen Spielraum. Und es wird nur im Monat des Zuflusses angerechnet. Danach ist der Rest Vermögen.
rolf121 hat eine Antwort im Thema Vermögen kam erst nach Antragstellung verfasst.
hm und da gibt es für das Jobcenter auch kein Spielraum? Wenn das Geld einen Monat eher kommt, wäre es ja Vermögen gewesen (und wäre nicht angerechnet worden) und jetzt ist es Einkommen und damit würde B kein Bürgergeld mehr bekommen, bis die 5.000 aufgebaucht sind? Also knapp ein halbes Jahr?
Oder zählt das Einkommen nur für den Monat und gilt für die Monate danach als Vermögen?
Schorsch hat eine Antwort im Thema Vermögen kam erst nach Antragstellung verfasst.
Es ist Einkommen im Sinn des § 11 SGB II.
rolf121 hat eine Antwort im Thema Vermögen kam erst nach Antragstellung verfasst.
Genau. Die Frage ist, ob dieses Geld als Vermögen gezählt wird oder als Einkommen, da es nach der Antragsstellung (aber vor Bewilligung) auf dem Konto eingegangen ist.
Tamar hat eine Antwort im Thema Vermögen kam erst nach Antragstellung verfasst.
Also B hat Geld geschenkt bekommen (woher das Geld stammt, ob nun aus Aktienverkauf, Bausparer oder dem Tagesgeldkonto der Verwandten ist doch egal)? Oder war das sein Bausparvertrag?