Mit dem Berlinpass fördert Berlin finanziell Benachteiligte Menschen (z.B. Hartz IV Bedürftige, Sozialhilfeempfänger etc.) und gibt dafür einen kostenlosen Pass im Scheckkartenformat – den sog. „berlinpass“ heraus. Dieser ermöglicht Inhabern den kostenlosen oder ermäßigten Zugang zu öffentlichen oder privaten Veranstaltungen oder Einrichtungen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin. Hierzu zählen beispielsweise Vergünstigungen bei Freizeitangeboten oder der öffentliche Nahverkehr der BVG.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Berlinpass?
Der Berlinpass wird vom Bürgeramt kostenlos an Bedürftige von Sozialleistungen (bspw. Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld etc.) ausgegeben und berechtigt die Inhaber, viele kostenpflichtige Aktivitäten des privaten oder öffentlichen Sektors vergünstigt oder gratis wahrzunehmen. Damit will Berlin sicherstellen, dass auch Menschen mit wenig Einkommen am kulturellen Leben in der Hauptstadt teilhaben oder öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können.
Darunter fällt beispielsweise die günstige Fahrkarte „Berlin-Ticket S“ für den öffentlichen Nahverkehr der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Berlin Pass BuT für Kinder
Speziell für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familien mit Bezug von Sozialleistungen, die eine Kita oder Schule besuchen, wird der Berlin Pass BuT (Bildung und Teilhabe) ausgegeben, der zusätzliche Vergünstigungen bei Kindern gegenüber dem Berlinpass einschließt.
Tipp: Auch Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Berlinpass BuT.
Berechtigung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Mit dem Berlinpass BuT erhalten Kinder gleichzeitig den Nachweis der Berechtigung, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.
Kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlich einen Hologramm VBB-Aufkleber (Verkehrsverbund Berlin Brandenburg). Dieser wird auf den Berlinpass BuT geklebt und berechtigt dazu, kostenlos öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Kein gesonderter Antrag bei Hartz IV notwendig
Berliner Jobcenter stellen den Berlinpass BuT nach Bewilligung von Arbeitslosengeld II Leistungen automatisch bzw. von Amts wegen aus – ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sollten bereits Passbilder beim Hartz IV Antrag abgegeben worden sein, erhalten Eltern den Pass der Kinder per Post zugeschickt.
Vergünstigungen und Angebote mit dem Berlinpass
Es gibt eine Reihe von Vergünstigungen, die das Beantragen des Berlinpasses attraktiv machen. Hierzu zählen folgende Ermäßigungen:
- Im öffentlichen Nahverkehr (BVG, S-Bahn, U-Bahn, DB Regio) mit der ermäßigten Fahrkarte (Berlin Ticket S) // Monatsticket für 27,50 €
- Im Bereich Kultur (3-Euro-Kulturticket, Theater, Oper, Philharmonie, Konzerte, Kino etc.)
- Sport (Berliner Bäderbetriebe, Kunsteisbahnen, freier Eintritt o. Ermäßigung im Sportverein)
- Freizeitaktivitäten (Tierpark Friedrichsfelde, Berliner Zoo, Berliner Aquarium)
- Bildung (Volkshochschulen, Musikschulen, Bibliotheken)
Auf der Seite der Senatsverwaltung können die Angebote, die beim Berlinpass enthalten sind, nach Bezirken und Stichworten eingesehen werden.
Inhaber des Berlin Pass BuT sind zusätzlich im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen von folgenden Zuzahlungen befreit:
- Schulbücher und Arbeitshefte in der Schule
- Nachhilfeunterricht im, mit der Schule kooperierenden, Nachhilfeinstitut
- Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten in Kita/Schule
- Berlin Ticket S des BVG (z.B. Schülerbeförderung)
Wer kann den Berlinpass beantragen?
Wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Pass nur für Berlin. Damit einher geht, dass Antragsteller ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben müssen – ein Zweitwohnsitz berechtigt nicht zur Ausstellung des Berlinpasses.
Berliner Bürger ohne festen Wohnsitz müssen in der Hauptstadt zumindest gemeldet sein und Sozialleistungen beziehen.
Bezug von Sozialleistungen
Die Grundvoraussetzung ist die finanzielle Bedürftigkeit durch den Bezug von Sozialleistungen, darunter fallen:
- Hartz IV
- Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Bei den oben genannten Sozialleistungen können alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Familienmitglieder) einen eigenen Berlinpass erhalten.
Beim Bezug von
- Wohngeld
erhalten nur die Haushaltsmitglieder den Berlinpass, die auch bei der Berechnung zum Anspruch auf das Wohngeld berücksichtigt werden.
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I Empfänger können den Berlinpass zu erhlaten, wenn zusätzlich eine Sozialleistung, beispielsweise Wohngeld bezogen wird.
Grund ist, dass es sich beim Arbeitslosengeld I nicht um eine Sozialleistung handelt sondern um eine Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung – auf die es einen gesetzlichen Anspruch gibt – unabhängig einer finanziellen Bedürftigkeit.
Nach Bewilligung des Wohngeld Antrages kann der Berlinpass beantragt werden. Ein reiner Arbeitslosengeld I Bezug reicht nicht aus.
Weitere Leistungen die zum Berlinpass berechtigen
Ebenso berechtigt sind Empfänger von Entschädigungsleistungen nach SED-Unrechtsbereinigungsgesetz:
- Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BRehaG)
- Ausgleichsrente f. Schwerbeschädigte
Sowie bei Berufsschadensausgleich nach:
- § 21 Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
- § 3 Verwaltungsrechtlichem Rehabilitierungsgesetz (Vw RehaG)
- § 32 o. § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- NS-Ausgleichsrente nach § 13 PrVG
Touristen in Berlin
Aufgrund der Regelung zum Hauptwohnsitz haben Touristen keinen Anspruch auf die Ausstellung des Berlinpasses. Diese können aber mit dem kostenpflichtigen Erwerb der „BerlinWelcomeCard“ der privatrechtlichen Berlin Tourismus & Kongress GmbH zahlreiche Vergünstigungen im Stadtgebiet Berlin sowie (je nach Karte) Potsdam nutzen – aktuell sind darüber etwa 200 Rabattangebote sowie kostenfreie Fahrten mit Bus sowie S-Bahn und U-Bahn enthalten.
Wo einen Berlinpass beantragen?
Um den Antrag einen Berlinpass zu stellen, muss man sich persönlich – oder durch einen Stellvertreter – vor Ort beim Bürgeramt melden. Gebühren oder andere Kosten fallen dabei nicht an. Dabei sind die Bürgerämter für alle Sozialleistungsempfänger sowie Rentner zuständig.
Abweichend von den Bürgerämtern sind für Asylbewerber, Geduldete oder Personen mit Grenzübertrittsbescheinigung die Flüchtlingsbürgerämter zuständig.
Gut zu wissen: Die Ausstellung der Berlinpass ist ohne Termin bzw. vorherige Anmeldung möglich. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit dauert nur wenige Minuten und der Pass wird sofort ausgestellt. Es ist allerdings – je nach Aufkommen beim Bürgeramt – mit einer Wartezeit zu rechnen, da eine Wartemarke gezogen werden muss.
Berlinpass BuT
Wie bereits oben erwähnt, muss bei Hartz IV Bezug kein gesonderter Antrag auf den Berlinpass BuT für Kinder und Jugendliche gestellt werden, da dieser von Amts wegen beim Jobcenter nach Bewilligung des Arbeitslosengeld II Antrags durchgeführt wird. Lediglich ein geeignetes Passfoto muss beim Jobcenter hierfür abgegeben werden.
Unterlagen zum Antrag auf Berlinpass
Folgende Unterlagen werden zum Antrag benötigt:
- Leistungsbescheid über Bezug von Sozialleistungen
- Ersatzbescheinigung (wenn Original nicht vorhanden)
- Passfoto
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsdokument)
Berlin Pass verlängern
Die Gültigkeit des Berlin Passes ist identisch mit der Dauer des Bewilligungsbescheides von Sozialleistungen und kann ohne neuen Antrag bis zu dreimal beim zuständigen Bürgeramt verlängert werden. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden und ein neuer Berlinpass wird ausgestellt.
Beispiel: Wenn der Hartz IV Leistungsbezug für einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten ausgestellt wurde, so ist auch der Berlinpass sechs Monate lang gültig. Bei einer Weiterbewilligung von Hartz IV um weitere sechs Monate würde das Bürgeramt den Berlinpass ebenso um weitere sechs Monate verlängern.
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