Erstausstattung

  • Hallo, ich wohne seit 5 Jahren in einer eigenen Wohnung und habe damals meine Wohnungseinrichtung von meiner Mutter übernommen, welche mittlerweile alt und kaputt ist. Habe den Antrag zur Erstausstattung beantragt und dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung es wäre alles vorhanden, obwohl mehrere von sich unabhängige Sachbearbeiter meinten, dass mir diese zu steht und genehmigt wird. Ich habe auch eine 3 jährige Tochter und ziehe mit dieser bald in eine größere Wohnung damit sie endlich mal ihr eigenes Zimmer bekommt und bin grad ein wenig verärgert wieso mir echt alles abgelehnt wird. Ich hoffe, es kennt sich jemand aus und kann mir helfen.

  • Hallo,

    eigentlich sagt der Name "Erstausstattung" schon alles. Es ist nicht Aufgabe dieser Erstaustattung, veraltete Wohngegenstände auszutauschen.

    Zitat

    mehrere von sich unabhängige Sachbearbeiter meinten, dass mir diese zu steht

    Ein Rechtsanspruch besteht nicht und also steht jemand eine solche Austattung auch nicht "zu". Die Erstaustattung wird i.d.R. nur bei Erstauszug bei den Eltern, nach der Trennung von einem Lebenspartner oder nach einer ganz besonderen Situation (auf die ich hier nicht eingehe, weil sie auch nicht auf Dich zutrifft) gewährt. Bei Dir handelt sich um keine dieser Voraussetzungen, wopmit ich auch bei einem eventuellen Widerspruch eher schwarz sehe.

    Gruß!

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