Anrechnung des Lehrlingsentgeldes?

  • Guten Abend,
    ich bin gerade auf die Seite aufmerksam geworden und vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Ich bin alleinerziehende Mutti einer fast 18jährigen Tochter und beziehe seit Dezember 2014 Hartz IV.
    Zur Erklärung dazu: Ich war arbeitssuchend bis zum 01.08.2014 bekam dann einen neuen Job (Gastronomie) und im November
    2014 wurde ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, darauhin bin ich von meinem Arbeitgeber gekündigt worden mit der mündlichen Begründung: man wisse nicht wie lang das jetzt dauert mit der Behandlung und mit der schriftlichen Begründung: innerhalb der Probezeit(diese betrug ein halbes Jahr) So weit so gut. Nach Fehlbehandlungen im Krankenhaus und unrichtigen Aussagen der Ärzte bin ich dann Ende Februar operiert worden mit der Maßgabe, mir dringend zu überlegen was ich in Zukunft beruflich weitermachen wolle, da der Körper insgesamt nicht mehr so gut ist (ich arbeite mit einer Ausnahme seit ca. 28 Jahren in diesem Job). Ich entschied mich für eine Umschulung - der Antrag wird gerade bearbeitet.
    Jetzt hat meine Tochter eine Lehrstelle bekommen und beginnt diese ab dem 1.9.15. Wir bekommen das Geld für eine Bedarfsgemeinschaft incl. angerechnetes Kindergeld und Unterhalt. Kann es sein, das mein Leistungsanspruch wegfällt und das Lehrlingsentgeld meiner Tochter dann voll auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird? Bei einer Umschulung bekomme ich für die Dauer derselben weiter Hartz IV gezahlt so die Amtsauskunft.
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und ich hoffe ich liege falsch mit meinen Befürchtungen sonst brauche ich die Umschlung gar nicht weiter zu verfolgen, denn dann ernährt uns im Fall meiner Schule meine Tochter die nächsten zwei Jahre und das möchte ich auf keinen Fall.
    Vielen herzlichen Dank im voraus.

  • Guten Morgen,
    danke fürs Lesen. Die Warmmiete beträgt derzeit 609 € für uns beide und die Ausbildungsvergütung meiner Tochter wird vorraussichtlich um die 600 € netto betragen.

  • Hallo,

    sofern das Einkommen Deiner Tochter den eigenen Lebensunterhalt decken würde, würde sie aus der BG fallen. Dies scheint hier der Fall zu sein: der Bedarf beträgt 606,50 (ab 18 Jahre: 624,50 €), das Einkommen (inkl. Kindergeld) jedoch 784 €. Somit dürfte das Kind aus der BG herausfallen und Ihr bildet eine Haushaltsgemeinschaft.

    Hier würde das über den eigenen Lebensunterhalt hinausgehende Einkommen bei Dir angerechnet werden. Statt also die gesamte Ausbildungsvergütung würden "nur" 177,50 € (ab 18: 159,50 €) auf Dein ALG angerechnet werden - abzüglich der entsprechenden Freibeträge also so um die 40 € (30 €).

    Also Entwarnung...

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,
    vielen Dank für`s Antworten. Bin aber noch nicht ganz auf "Entwarnung",
    ist es möglich dass man den chat in einen privaten Raum verlegen kann oder eine private Nachricht schicken kann?
    Danke im voraus.....

  • Hallo,
    Dankeschön erstmal für die Info. Bin mir aber sehr sehr unsicher wegen der Berechnung. Ich kenne mich nicht wirklich mit der ganzen Berechnung aus, habe das immer so hingenommen und zugesehen, dass ich da so schnell wie möglich wieder hinauskomme. Aber als ich das gelesen habe, haben sich eigentlich meine Befürchtungen bestätigt und so werde ich das nicht tun. Selbst wenn die Bedarfsgemeinschaft in eine Haushaltsgemeinschaft umgewandelt wird - der Kindesunterhalt und das Kindergeld zählen ebenfalls mit hinein.
    aber ganz herzlichen Dank für das Interesse, war schon gut so.

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