Hallo,
mein Sohn kommt dieses Jahr in die Schule. Vater und Mutter leben getrennt und teilen sich die Betreuung unseres Kindes wechselseitig. Ich erhalte auch anteilmäßig Regelleistungen für meinen Sohn. Nach § 28, Abs. 3 SGB II stünde ihm jedes Jahr 100,- € für Schulbedarf zu. Das JC lehnt diese Pauschale in meinem Fall aber ab und begründet dies damit, dass die Mutter meines Sohnes ja nicht hilfsbedürftigt ist. Im Umkehrschluss heist das, dass die Mutter alles allein zahlen müsste, wenn ich dennoch etwas dazu beitragen möchte, muss ich dies dann aus meinen Regelleistungen bezahlen.
Kann das JC diese Pauschale in meinem Fall verwehren, oder müsste nicht zumindest die Hälfte der Pausachale gezahlt werden?
Danke und VG,
Sven