Rundfunkgebühren für Bedarfsgemeinschaft oder einen Haushalt?

  • Hallo,

    ich habe seit einiger Zeit meine Wohnung gekündigt und bin wieder bei meinen Eltern eingezogen. Meine Eltern haben mit meinem Bruder zusammen eine Bedarfsgemeinschaft, jedoch zähle ich nicht dazu. Die Rundfunk Gebührenstelle hat mich nun jedoch aufgefordert einen Nachweis zu erteilen, dass ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre, damit auch ich von den Gebühren befreit bin. Ich dachte es gilt, dass die Gebühren für einen Haushalt und nicht pro Person erhoben werden. Warum muss ich zur Bedarfsgemeinschaft gehören, damit ich nichts zahlen muss?
    Wie soll ich damit umgehen? :confused:

    Danke schonmal für die Antworten
    S.C.

  • Hallo,

    eine Befreiung innerhalb einer Wohngemeinschaft ist möglich, wenn alle Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Dies ist bei Dir nicht der Fall, womit der Betrag erhoben werden kann.

    Gruß!

  • Hallo,

    leider hast du nicht geschrieben, von was du lebst - ob du arbeitest. Denn wenn du arbeitest und volles Einkommen hast, dann gibt es keine Befreiung. Diese Befreiung ist nur für Bedürftige - deine Eltern z.B. hier.

    Du scheinst nicht in der BG zu sein, darum darfst du zahlen ... leider

    Es gibt zwar inzwischen genügend AZ und Gerichtsurteile gegen GEZ-Nachfolger, aber das ist dann deine Sache wie du das regelst - kämpfen oder zahlen.

    Aber die Chancen stehen eher schlecht, als gut zu gewinnen.

    Die haben neulich sogar mal einem Mann, der im Wald lebt und dort kein Fernsehen oder Radio hat, einen Zahlbescheid geschickt.
    Einnahmen hat der schon mal gar nicht, aber so ist das eben - dort wo du dich anmeldest im Einwohnermeldeamt liegt der Hase im Pfeffer.
    Das Einwohnermeldeamt ist, glaub ich, verpflichtet jeden Neuanmelder der GEZ zu melden. Und dann gibt es Post.

    Alles Gute dir
    Sanschy

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