Altersvorsorge - Vermögen bei ALG II

  • Mein zweckgebundener Freibetrag für die Altersvorsorge (750 € x Lebensjahre) ist mit 8.500,00 € überschritten. Wäre es hier möglich, den nicht ausgeschöpften Grundfreibetrag (150 € x Lebensjahre) aufzurechnen?

    Die beiden priv. Rentenversicherungsverträge, um die es geht, stehen 3 Jahre vor Ihrem Ablaufdatum, also der Fälligkeit der Versicherungsleistung. Könnte hier unter Berücksichtigung der "Unwirtschaftlichkeit der Verwertung" bzw. "unzumutbaren Härte" von einer vorzeitigen Verwertung zum Zwecke des ALG-II-Antrages abgesehen werden? Denn so hätte ich ab 2018 die monatliche Renten und bräuchte nicht wieder den Staat zur Last fallen wegen Altersarmut.

  • Hallo,

    was erhoffst Du Dir davon, Deine Frage dreimal zu posten und dann auch noch in Bereichen wie "Wohnung"? :confused:

    Zitat

    Wäre es hier möglich, den nicht ausgeschöpften Grundfreibetrag (150 € x Lebensjahre) aufzurechnen?

    Nein.

    Gruß!

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