Hallo Forum
Ich wollte mich mal hier ein wenig über meine Rechte und Pflichten informieren. Am besten starte ich erstmal mit dem Wortlaut meiner Eingliederungsvereinbarung:
ZitatZiel(e)
Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit in der Berufsfamilie des ****** sowie in beruflichen Alternativen am lokalen Arbeitsmarkt.
Ich bin studierter Master of Science und seit Oktober 2014 arbeitslos. Damit es übersichtlich bleibt, Liste ich meine Fragen mal auf.
1. Wo muss ich mich überall bewerben? Kann ich auf meine Stadt bestehen oder muss ich in jedem Fall mich auf eine Stelle bewerben, wenn die Pendel-Dauer nicht 1:15 überschreitet?
2. Kann das Jobcenter von mir verlangen (bei dem o.g. Wortlaut) eine Stelle in einer anderen Stadt anzunehmen und ich meinen Wohnraum teilen muss?
3. Kann das Jobcenter irgendwann in der Zukunft überhaupt von mir verlangen meine Stadt zu verlassen?
4. Könnte ich theoretisch darauf bestehen, solange mich nur im Penelbereich und auf Stellen meiner Ausbildung zu bewerben bis ich etwas finde oder darf mir das Amt irgendwann Stellen aufzwingen, die nichts mit meinem Studium zu tun haben?
5.
ZitatSie unternehmen [...] im Turnus von 8 Wochen [...] jeweils mindestens 4-6 Bewerbungen
Bedeutet das, dass ich jetzt 4 Bewerbungen machen kann und dann 7 Wochen gar keine mehr machen muss? Wie weit darf das Jobcenter die Forderung an Bewerbungen erhöhen, wenn der Arbeitsmarkt stark begrenzt ist?
6. Was anderes: Mir stehen ja 21 Urlaubstage zu. Welche Wochentage zählen denn da alles dazu?
Mit freundlichen Grüßen, Wald