Meine Rechte als ALG II Empfänger - auf welche Stellen muss ich mich bewerben

  • Hallo Forum

    Ich wollte mich mal hier ein wenig über meine Rechte und Pflichten informieren. Am besten starte ich erstmal mit dem Wortlaut meiner Eingliederungsvereinbarung:

    Zitat

    Ziel(e)
    Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit in der Berufsfamilie des ****** sowie in beruflichen Alternativen am lokalen Arbeitsmarkt.

    Ich bin studierter Master of Science und seit Oktober 2014 arbeitslos. Damit es übersichtlich bleibt, Liste ich meine Fragen mal auf.

    1. Wo muss ich mich überall bewerben? Kann ich auf meine Stadt bestehen oder muss ich in jedem Fall mich auf eine Stelle bewerben, wenn die Pendel-Dauer nicht 1:15 überschreitet?

    2. Kann das Jobcenter von mir verlangen (bei dem o.g. Wortlaut) eine Stelle in einer anderen Stadt anzunehmen und ich meinen Wohnraum teilen muss?

    3. Kann das Jobcenter irgendwann in der Zukunft überhaupt von mir verlangen meine Stadt zu verlassen?

    4. Könnte ich theoretisch darauf bestehen, solange mich nur im Penelbereich und auf Stellen meiner Ausbildung zu bewerben bis ich etwas finde oder darf mir das Amt irgendwann Stellen aufzwingen, die nichts mit meinem Studium zu tun haben?

    5.

    Zitat

    Sie unternehmen [...] im Turnus von 8 Wochen [...] jeweils mindestens 4-6 Bewerbungen


    Bedeutet das, dass ich jetzt 4 Bewerbungen machen kann und dann 7 Wochen gar keine mehr machen muss? Wie weit darf das Jobcenter die Forderung an Bewerbungen erhöhen, wenn der Arbeitsmarkt stark begrenzt ist?

    6. Was anderes: Mir stehen ja 21 Urlaubstage zu. Welche Wochentage zählen denn da alles dazu?

    Mit freundlichen Grüßen, Wald

  • Ich kann nicht alle Fragen beantworten, aber immerhin ein paar. :eek:

    In der Regel hängen viele Faktoren von deinem Sachbearbeiter ab. Ich hatte beispielsweise 2 verschiedene. Die Eine bestand darauf, dass ich mich in meinem Berufsfeld bewerben sollte. Und wenn ich nach einiger Zeit (zB 3 Monaten) noch keinen Erfolg gehabt hätte, würden wir ähnliche Berufe suchen. Sie ließ mir eigentlich freie Hand. Die Andere bestand darauf, dass ich mich auf JEDEN Mist bewerbe, auch wenn der mit meiner Berufsausbildung absolut NICHTS zu tun hatte.

    1. Wo? Soweit ich weiß, überall wo du willst. Ich z.B. habe KEINEN Führerschein und KEIN Auto, bin also beschränkt. Ich wurde von meiner Sachbearbeiterin zwar gefragt ob ich für meinen Job umziehen würde, bzw gewillt wäre, aber das verneinte ich, da meine Familie hier wohnt und ich gar kein Geld bzw Rücklagen hätte für eine neue Wohnung, Möblierung etc. Daraufhin wurde ich mit diesem Thema auch nie mehr konfrontiert. Ich hätte auch über eine Stunde Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf mich genommen, für einen neuen Arbeitsplatz. Mit Auto VERMUTE ich mal, dass sie von dir schon die Pendel-Dauer von 1:15 verlangen könnten.

    2) /

    3) /

    4) In der Regel darfst / sollst du dich auf Stellen deiner Berufsausbildung bewerben, aber wenn die Suche erfolglos bleibt (es gibt da kein Zeitlimit) wird dir das Amt andere Berufszweige geben. (siehe 1) Denk dran: dem Amt ist nur wichtig, dass du Arbeit hast und von hartz4 weg bist. Als WAS du arbeitest, ist denen wirklich egal. (Schon 3x Erfahrungen damit gemacht)

    5) Also: die wollen im Grunde nur sehen, dass du dich selbstständig um Arbeit bemühst. In der Regel sind das MINDESTENS 10 Bewerbungen pro Monat. Mehr sind aber natürlich immer besser! Auch für dich selbst. Ich hatte es schwer als Assistent eine Stelle zu finden. Mein Markt war also auch begrenzt. So sollte ich mich also auf andere Stellen bewerben. (siehe Einleitung)

    6) /

  • Hallo,

    1. Du hast Dich bundesweit zu bewerben, wenn keine familiären Gründe dagegen sprechen (z.B. Pflegefall usw.).

    2. Ja, was die Stelle betrifft. Was Du mit dem Wohnraum meinst, weiß ich nicht.

    3. Ja.

    4. Es können Dir auch berufsfremde Tätigkeiten vermittelt werden.

    5. Ja.

    6. Dir steht kein Urlaub zu, sofern Du nur ALG II erhälst. Du kannst Urlaub beantragen, wobei es dann keinen Rechtsanspruch darauf gibt.

    Gruß!

  • Bei Hartz IV gibt es keinen Berufsschutz. Da sind alle gleich. Da geht es vorrangig darum, dich in Arbeit zu vermitteln, damit du schnell vom JC weg kommst. D. h. das JC kann dir auch einen Job im Callcenter oder in einer Putzkolonne vermitteln. Nur, wenn du diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst, bleibst du von dieser Tätigkeit verschont. Wenn du keine Familie (Frau und Kind/er) hast, dann bist du bundesweit zu vermitteln.

  • Hallo,

    Urlaub - ich glaube die zählen Mo - Sa - da mußt du nachfragen, am besten vor der Unterschrift - beim nächsten mal läßt du dir mehr Zeit beim Unterschreiben ...

    Urlaub - immer schön vorher genehmigen lassen - auf schriftliche Bestätigung bestehen - versuche es, weil die haben mal bei mir behauptet ich hätte gar keinen Urlaub beantragt - wie willste das beweisen ohne was schriftliches?
    Wir mußten das vor Gericht auskaspern - übel, aber sie haben dann nachgegeben, weil die Richterin ne Nette war

    Bewerben - egal wer oder was du bist - du mußt, wenn du die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast - das ist ein Vertag

    Bewirb dich, wo du es für richtig hältst / 6 - 8 Bewerbungen im Laufe von 4 Wochen ist doch nicht viel ... und schön alles aufschreiben und dokumentieren ... manchmal wollen die dann alle deine Bemühung sehen.

    z.B. Nimm das Telefonbuch und suche dir Adressen raus, wo du gern arbeiten würdest und schicke denen einfach eine Mappe hin.
    Gelbe Seiten, Private Arbeitsvermittlung - es gibt viele Möglichkeiten an Adressen zu kommen. Blindbewerbungen sind nicht verboten, im Gegenteil sie sehen wie du dich anstrengst und bemühst - und hey das es wenig gute Stellen gibt wissen wir ja alle - aber was solls - mach das beste draus und genieße nebenbei mehr Freizeit :o:cool:
    Auch ist es nicht verboten sich wiederholt an einen Arbeitgeber zu wenden. Das steht nirgendwo, nur daß du dich zu bewerben hast.

    Selbst die Form ist Wurst - mündlich (besser durch Zettel bestätigen lassen das du da und da warst um die und die Zeit und wem du dort gesprochen hast - mache dir dafür nen Zettel)
    per Mail - hast du auch nen gewissen Nachweis - und kostengünstig - alles einscannen und die Firmen vollschütten mit den Unterlagen - so ist das Spiel
    Mappen schicken - naja kostet halt - aber wenn nicht weit weg - selber hinbringen und Abgabe quittieren lassen und nett sein


    Keine Sorge - die Anzahl der Bewerbungen - die werden das nicht erhöhen - das bleibt einfach so - vertrau darauf.

    Wenn die Eingliederungsvereinbarung abgelaufen ist, dann machen die ne neue mit genau den selben Wörtern, wirst du sehen :)

    Versuche auch den Spieß bissel rumzudrehen und fordere, natürlich freundlich, auch Vermittlungsvorschläge von der Fallmanager/in/Jobvermittler/in -

    es hieß doch damals - Fördern und Fordern - manchmal muß man die Herrschaften bissel dran erinnern

    Meine Fallmanagerin lädt mich gar nicht ein - tja so was gibt es auch - bin dann mal hin und habe sie gefragt, warum sie mich nicht einlädt - ob sie nichts für mich tun will und außerdem will ich ihr doch meine Bemühungen unterbreiten, weil ich doch auch so viel Zeit habe ...

    Spießumdrehen verwirrt die Damen und Herren immer etwas - aber es hat so seinen eigenen Effekt :rolleyes:

    Alles Gute dir - und willkommen im Club der ALG2-Bezieher

    Sanschy

  • Ach so ja - habe vergessen - in welchen Ort bewerben

    erfülle das Limit 6-8 in deinem Ort, wenn du die Möglichkeit hast -

    ja klar darfst du dich bundesweit bewerben - mußt du aber nicht, wenn du in deiner Stadt geeignete Stellen findest - verstehst du ?

    Denke nicht so viel darüber nach und mach das beste daraus - wer weiß so ein Master wie du findet vielleicht schnell wieder was.

    Alles Gute dir
    Sanschy

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