Hallo zusammen,
ich wende mich mal an dieses Forum, weil ich absolut keine Ahnung habe, wie ich weiter fortfahren soll.
Kurzum, mein Freund und ich haben uns getrennt, waren nicht verheiratet, aber zusammen wohnhaft und gelebt haben wir von seinem Verdienst. Nun ist es so, dass wir noch in der gemeinsamen Wohnung zusammen wohnen, er aber natürlich nicht mehr meinen Lebensunterhalt mitbestreiten möchte. Daher müsste ich, kurzweilig, bis ich wieder eine Arbeit gefunden habe ALG II beantragen. Nun gut, allerdings bleiben da einige Fragen. Wir wohnen zusammen, also bilden wir dann noch eine Bedarfsgemeinschaft ? Muss ich ihn und seine Einkünfte dort aufführen ? Muss ich ihn aufführen mit Hinweis auf eine Trennung ? Oder wie trage ich das ganze jetzt sachgemäß ein ?
Ich habe vor schnellstmöglich eine Wohnung zu finden, allerdings käme dort ja auch erst wieder das Jobcenter ins Spiel. Ich hörte, man müsse eine Wohnung erst genehmigen lasse und es gäbe sowas wie Anspruch auf eine Erstaustattung. Ich denke aber mal, diesen könnte ich erst stellen, wenn ich schon im Bezug bin ? Oder wie ist da die Reihenfolge ?
Über jede hilfreiche Aufklärung wäre ich mehr als dankbar.
Grüße
Susanne