Hallo,
die Hausverwaltung hat eine Legionellenprüfung bei uns durchgeführt.
Das soll ich nun mit 50,87€ bezahlen.
Bekomme ich das vom Amt wieder ?
Danke
Legionellenprüfung
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bibi123 -
7. Juli 2015 um 14:47 -
Erledigt
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Hallo bibi123,
die Legionellienprüfung und auch das Anbringen einer Vorrichtung zur Wasserentnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kosten dafür muß das JC übernehmen.
Vermutlich wirst Du diesen Betrag in der NK (Nebenkostenabrechnung) wieder finden, diese reichst Du ja sowieso nachdem Du diese überprüft hast umgehend beim JC ein.
Viel Glück!
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Hallo,
Zitatdie Legionellienprüfung und auch das Anbringen einer Vorrichtung zur Wasserentnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kosten dafür muß das JC übernehmen.
Nein.
Eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung von Legionellen im Trinkwasser besteht nur bei bestimmten Vorraussetzungen. Die Trinkwasserverordnung sieht diese Untersuchungen nur vor, wenn die Anlage zur Warmwasserbereitung mindestens 400 Liter fasst. Insofern ist Deine Aussage falsch, weil pauschal. Daraus folgert auch, daß das JC eben nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten dafür in jedem Fall zu übernehmen.
Nur bei Vorliegen der gesetzlichen Pflicht werden die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung anteilig übernommen.
Aus der Anfrage des TE ist aber nirgendwo ersichtlich, ob es sich um eine freiwillige oder pflichtgemäße Untersuchung handelt. Von daher würde ich Dich bitten, nicht solche irreführenden Antworten zu geben, weil eine solche pauschale Aussage dem TE nicht hilft.
Gruß!
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Legionellüberprüfung gehört ganz einfach zur Betriebskostenabrechnung.
Ob hier ein Wunschkonzert stattgefunden hat oder diese aufgrund der gesetzl. Vorschriften durchgeführt wurde, ist nirgends ersichtlich.
Oder ob TE selbstbewohnener Eigentümer ist und sogar bei einer eventuellen Abstimmung bei der entsprechenden Eigentümerversammlung überstimmt wurde ist auch nicht ersichtlich.
TE schrieb: Hausverwaltung hat ..... durchführen lassen.Somit gehört dieser Posten zur Betriebkostenabrechnung und wird vom JC übernommen.
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Hallo,
bekannterweise führt die NK-Abrechnung ständig zu Nachfragen beim Mieterbund, weil ungerechtfertigt Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Ist das bei den Kosten für die Legionellenprüfung auch der Fall?
Somit wäre zu prüfen, ob dieser Posten überhaupt in der Betriebskostenverordnung aufgeführt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
wevell
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