Hallo,
hab mal eine vielleicht dumme Frage.
Ich hab meinen Antrag Mitte Mi gestellt, zu diesem Zeitpunkt war das Vermögen unter der Grenze.
Das JC bewilligt aber immer zum 1. Mai, zu diesem Zeitpunkt lag das Vermöglen noch knapp drüber.
Daher will das JC nicht bewilligen, sondern stellt mich vor die Wahl
1. den Antrag so stehen zu lassen, das würde ( lt. JC ) bedeuten, das erst der "Überschuß" aufgebraucht werden muss.
In diesem Fall wäre der Beginn erst Mitte Juni, da vom "Überschuß" die HIV Ansprüche erst mal abgezogen werden würdeb
d.h. Überschuß e 1100, Anspruch € 850, also für Mai Abzug € 850 von @1100, bleiben € 250, die dann anteilig vom Juni
abgezogen werden.
So hat es mir da JC vorgerechnet.
2. Den Antrag auf den 1.6. lege, um dann ab dem 1.6. Anspruch zu haben.
Ich dachte, ich habe Anspruch, sobald ich unter die Vermögensgrenze falle, da Vermögen etwas ist, was der Antragssteller zum Zeitpunkt der Antragsstellung hat.
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Evtl. mit Hinweisen auf Urteile oder so ?
Weiterhin stellt sich die Frage, ob mit Nachteile enstehen, wenn ich den Antrag umdatiere und ggf. Einspruch einlege ?
Vielen Dank !