Widerspruch gegen Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    ich (27 Jahre) lebe mit meiner Mutter, die Hartz 4-Empfängerin ist, in einem Haushalt. Da ich in Vollzeit arbeite (ca. 1.200 € netto) gelten wir als Bedarfsgemeinschaft und mein Lohn wird auf das Hartz 4 meiner Mutter angerechnet. Dies läuft nun schon seit einigen Jahren so.

    Nun habe ich vor kurzem davon gelesen, dass man Widerspruch gegen die Annahme einlegen kann, dass man seine Mutter finanziell unterstützt, so dass wir keine Bedarfsgemeinschaft darstellen würden. Hat jemand Erfahrung damit wie so etwas abläuft bzw. wie wir dem Jobcenter das mitteilen können? Was kommt dann alles auf uns zu?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe :)

  • Hallo,

    ihr bildet keine BG mehr. Du bist über 25 Jahre alt und kannst wahrscheinlich durch dein Einkommen deinen Lebensunterhalt selber bestreiten.

    Lege Widerspruch gegen den letzten Bescheid ein ( sofern Widerspruchsfrist nicht überschritten ). Gleichzeitig stelle einen Überprüfungsantrag.

    Lasse dir von einer Erwerbsloseninitiative dabei helfen.

    wevell

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