Freibetrag Versicherungen und Vermögen - sowie Wohnung und ALG II Antrag

  • Hallo liebe Foren-Profis,

    nach heutiger Aussicht, wird es ab dem 10.10.2015 (nach ALG 1 Bezug) zum Hartz IV Bezug kommen.
    Da werfen sich mir einige Fragen auf.

    Was sollte ich im Vorfeld beachten, damit mir keine finanziellen Nachteile entstehen?

    Folgende Lebenssituation zeichnet sich bei mir ab:
    Ich bin Baujahr 1985, weiblich und habe einen eigenen Hausstand.

    Zur Wohnung:
    58 qm, 3 Zimmer, im Haushalt lebt eine Katze, Kaltmiete 350 €, Nebenkosten 100 €, separat Gas 45 € und auch separat Strom 45 €, ich wohne alleine

    Wann werde ich evtl. gezwungen aus der Wohnung auszuziehen?

    Ich habe 2 Versicherungen, die ich als Altersvorsorge abgeschlossen habe.
    Hier werfen sich viele Fragen auf, da ich mir unsicher bin, was mir genommen wird und was ich womöglich auflösen muss, um evtl. davon leben zu müssen.

    Wenn ich davon leben muss, wäre es besser die Versicherung jetzt zu kündigen? Muss ich dann nachweisen, was damit passiert und womöglich im Nachhinein davon doch leben?

    Nach meinen Leihen haften Recherchen, bliebe mir ein Freibetrag von 4500 € (30 Jahre x 150 €) und den Rest müsste ich dann zum Leben aufwenden und würde erst später Sozialleistungen erhalten.

    Sicher versteht ihr, dass ich ungern 26 Jahre erspartes einfach so aufgeben möchte, weil der Arbeitsmarkt mir momentan nicht wohlgesonnen ist.

    Versicherung 1:
    Zukunftsrente Klassik mit Auszahlungsoption bei Erleben des 01.08.2050
    Läuft seit dem 01.09.2004
    Zurzeit gestundet (seit dem 01.11.2014)
    Rückkaufswert zum 01.11.2015 = 2225 €

    Versicherung 2:
    Kapitalbildende Lebensversicherung nach 3 (94)
    Läuft seit dem 01.05.1999
    Zurzeit beitragsfrei gestellt (seit dem 01.12.2014)
    Rückkaufswert 4560 €

    Ich habe zusätzlich noch Aktien im Wert von ca. 650 €.
    Zudem habe ich noch ein zweites Konto, auf dem ich monatlich Geld spare, z. B. für Versicherungen und andere Dinge, die nicht jeden Monat zu zahlen sind. (vorhanden ca. 600 €)

    Was ist euer Rat, was soll ich tun bzw. wie soll ich im Vorhinein nun reagieren, um am Ende alles glatt laufen zu haben und nicht auf einmal mittellos bin oder mich womöglich strafbar mache?????

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mit fundierte Informationen und Erfahrungen mitteilen könnt, womit ich eine klare Entscheidung über mein Handeln und meine Zukunft treffen kann.

    Vielen lieben Dank schon mal vorab.

    Lieben Gruß
    TG

  • Hallo,

    Zitat

    Wann werde ich evtl. gezwungen aus der Wohnung auszuziehen?

    Gar nicht.

    Zitat

    Nach meinen Leihen haften Recherchen

    Sie sind tatsächlich laienhaft.

    Erstens hast Du einen Vermögensfreibetrag von 5.250 €, zweitens dürfte die Rente durch die frühestmögliche Auszahlung erst 2050 nicht in die Vermögensfreigrenze fallen (sondern in eine andere). Somit hättest Du einen Überschuß von 567 €. Hier wirst Du in den sauren Apfel beißen müssen und also die 600 € für den Lebensunterhalt verbrauchen müssen.

    Gruß!

  • Hallo,

    das JC übernimmt bis zu 6 Monate die volle Miete, danach nur in angemessener Höhe. Was angemessen ist, kann u.U. hier nachgelesen werden:
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

    Der Vermögensfreibetrag erhöht sich um 750,00 € "Anschaffungspauschale ".

    Wenn für die Lebensversicherungen ein vertraglicher Verwertungsausschluss bis zum Eintritt ins Rentenalter besteht, sind diese Versicherungen nicht dem Vermögen hinzu zu rechnen.

    Lasse dich von einer Erwerbsloseninitiative beraten.

    wevell

  • Hallo Hoppel,
    mich wundert es, dass ich nicht ausziehen muss. Meine Wohnung ist doch zu groß und zu teuer. Und neuerdings darf man doch nicht mehr selber den Rest dazu bezahlen...
    Und wie komme ich auf den Freibetrag von 5250 €???
    Ich rechne wie folgt: 30 Jahre á 150 € sind bei mir 4500 € (Bei deiner Rechnung müssten es ja 175 € pro Lebensjahr sein...)

  • Hallo,

    Zitat

    Und neuerdings darf man doch nicht mehr selber den Rest dazu bezahlen...

    Selbstverständlich kannst Du die Differenz zwischen angemessenen und tatsächlichen Kosten der Unterkunft aus eigenen Mitteln bestreiten.

    Zitat

    Ich rechne wie folgt: 30 Jahre á 150 € sind bei mir 4500 €

    Du hast die einmaligen 750 € Anschaffungspauschale vergessen.

    Gruß!

  • Hallo nochmal,
    nochmal die Frage zu dem Freibetrag von 5250 €.
    Du schreibst ich hätte einen Überschuß von 567 €. Wenn ich aber alles zusammen rechne komme ich auf mehr.
    Versicherung 1 (2225 €) + Versicherung 2 (4560 €) + Aktien (650 €) + 2. Konto (600 €) = 8035 € - 5250 € = 2785 €
    Sprich ich müsste diese 2785 € erstmal verbrauchen bis ich überhaupt Sozialleistungen bekommen würde?
    Übrigens habe ich bei keiner Versicherung drin stehen, dass die erst zum Zeitpunkt X ausgezahlt werden können, sondern diese können vorzeitig beendet werden.
    Und wie sieht das aus, wenn ich vorher die Versicherungen kündige und das Geld ausgebe. Muss ich da irgendwas nachweisen, wenn ich einen Antrag stelle? (Würde von dem Geld gerne entwas finanzieren, was mir mit Sozialleistungen dann nicht mehr möglich wäre.)
    LG

  • Ach und noch eine Frage fällt mir grade ein:
    Bestünde die Möglichkeit, dass meine Eltern die Versicherung weiterzahlen oder wird das dann bei mir als Einkommen angerechnet?

    Hätte auch gerne zu allem Gefragten gerne mal Gesetzestexte, damit ich mich auf der sicheren Seite wiegen kann.

    LG

  • Hallo,

    Zitat

    komme ich auf mehr.
    Versicherung 1 (2225 €) + Versicherung 2 (4560 €) + Aktien (650 €) + 2. Konto (600 €) = 8035 € - 5250 € = 2785 €

    Bitte genau lesen. Ich habe dazu geschrieben

    Zitat

    zweitens dürfte die Rente durch die frühestmögliche Auszahlung erst 2050 nicht in die Vermögensfreigrenze fallen (sondern in eine andere).

    und wevell hat geschrieben

    Zitat

    Wenn für die Lebensversicherungen ein vertraglicher Verwertungsausschluss bis zum Eintritt ins Rentenalter besteht, sind diese Versicherungen nicht dem Vermögen hinzu zu rechnen.

    Zitat

    Übrigens habe ich bei keiner Versicherung drin stehen, dass die erst zum Zeitpunkt X ausgezahlt werden können

    Da hast Du aber anfangs etwas anderes geschrieben:

    Zitat

    Versicherung 1:
    Zukunftsrente Klassik mit Auszahlungsoption bei Erleben des 01.08.2050

    Was ist denn nun richtig?

    Zitat

    Bestünde die Möglichkeit, dass meine Eltern die Versicherung weiterzahlen oder wird das dann bei mir als Einkommen angerechnet?

    Das würde als Unterhalt angerechnet werden.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,
    die Versicherung wird so bezeichnet, hat allerdings keinen Verwertungsausschluss. Wenn dieser vorhanden wäre, könnte ich keinen Rückkaufswert angeben.
    Also wird mir nichts anderes übrig bleiben, als zu kündigen und das Geld gut zu verbrauchen, damit ich es nicht als Lebensunterhalt benutzen muss....

  • Hallo,

    dann hättest Du das auch so schreiben können.

    Zitat

    Wenn dieser vorhanden wäre, könnte ich keinen Rückkaufswert angeben.

    Blödsinn.

    Zitat

    Also wird mir nichts anderes übrig bleiben, als zu kündigen und das Geld gut zu verbrauchen, damit ich es nicht als Lebensunterhalt benutzen muss....

    Warum nicht jetzt noch einen Verwertungsausschluß vereinbaren?

    Und was Du mit einer "guten Verwendung" meinst, weiß ich nicht, aber ich glaube, Du gehst da etwas sehr naiv heran. Das Jobcenter wird Dir Deinen konkreten Bedarf ausrechnen und den Ausschluß nach diesem Bedarf ausrichten. Ob Du dann mit dem Geld etwas "gutes" machst, ist vollkommen unerheblich.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,
    ich meine mit dem etwas gutem machen/kaufen, dass ich vorher (also bevor ich den Antrag stelle), die Versicherung kündige und das Geld ausgebe (z.B. für Luxusartikel, unter anderem ein TV Gerät), damit man mir am Ende das Geld nicht wegnimmt und ich weiter auf meinem Röhrengerät gucken muss.

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