Was wird aus einer Bedarfsgemeinschaft mit gemeinsamen Kind ?

  • Hallo,

    bisher war meine Freundin, ihr eigenes Kind und ich eine Bedarfsgemeinschaft. D.h. sie hatte vorher Sozialleistungen die ihr dann aberkannt wurden als wir zusammengezogen sind. (Wegen meinem Einkommen) .. soweit so gut. Die steuerliche Anrechnung mit dem Unterhalt ist gerade eine Diskussion mit dem Finanzamt aber ok. Der Anspruch auf die Leistungen haben schließlich mit dem 3 Lebensjahres ihres Kindes aufgehört.
    Nun haben wir ZUSAMMEN Nachwuchs bekommen und es stellt sich die Fragen (wir sind nicht verheiratet) ob wir nun wieder eine Bedarfsgemeinschaft sind in der die Mutter Anspruch auf Sozialleistungen hätte (bis der kleine 3 ist) und damit das ganze wieder über die Steuer als Unterhalt absetzbar ist weil sie wegen meinem Einkommen ja wieder keine Leistungen erhält

    evtl. kennt sich da jemand aus .. danke und schönen Abend

  • Ja durch das gemeinsame Kind seid ihr wieder eine Bedarfsgemeinschaft. Aber es könnte sein, dass ihr, sofern dein Einkommen für alle nicht ausreicht, aufstockend Hartz IV Leistungen bekommt. Stellt doch einfach einen Antrag.

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