Hallo an alle Forenmitglieder,
folgende Fragestellung hat sich ergeben:
Es wird ein Fondssparplan monatlich mit 50 € bespart.
Ein Guthaben besteht derzeit von 4.000. Das Alter ist 33 Jahre mal 150 € = 4.950 € Schonvermögen.
Nun wird davon ein Betrag von 1.000 € abgehoben.
Die Fondsgesellschaft muß aus steuerlichen Gründen den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn berechnen, der bei 150 € liegt (seit 2009 sind Kursgewinne steuerpflichtig, und das sind dann eben die Veräußerungsgewinne).
Mit diesem Betrag wurde der Freistellungsauftrag (FSA) belastet. Die Gesamt-Auslastung des FSA hat das JobCenter beim ZAfSt. in Bonn abgefragt und stieß nun auf diesen Veräußerungsgewinn.
Eigentlich wird ja nur eine Vermögensumschichtung vom Fondsvermögen zum Girokonto vorgenommen.
Die jährlichen Ertragsausschüttungen des Fonds, die ebenfalls aus steuerlichen Gründen berechnet werden, wurden dem JobCenter jährlich ehrlich gemeldet.
Ist nun dieser Veräußerungsgewinn, deren Berechnung nur aus Steuergründen erfolgt, auf die Leistung des Jobcenters anrechenbar? Und wenn ja, über welchen Zeitraum?
Für Antworten wäre ich dankbar. Das Thema ist sehr spezifisch. Darüber bin ich mir im Klaren.