U25 Genugverdiener bei Eltern mit ALG II

  • Moin Leute,

    erstmal Grüße aus HH.

    Also, meine Eltern bekommen beide Hartz IV (Mutter Schwerbehindert, Vater Arbeitssuchend) und ich bin vor kurzem übergangsweise zu Ihnen gezogen, da ich bei einem Umzug aus einer anderen Stadt in Hamburg noch keine Bleibe gefunden habe.
    Einzug war der 01.05 und wurde selbstverständlich bei der Sachbearbeiterin meines Vaters gemeldet, direkt mit der Info, dass ich genug verdiene um meinen Lebensunterhalt vollständig selbst zu bestreiten. (Sprich, dass die meinen Anteil für die Wohnung vollständig streichen können)

    Dann fing der Spaß an:
    Zuerst wollte mich die Sachbearbeiterin - an einem Arbeitstag um 10:30 - "mal sehen" und mich persönlich fragen wieso ich zu meinen Eltern gezogen bin. Direkt mit der Drohung auf Kürzung der Leistungen für meine Eltern.
    Gut, hab ich mich bei der Firma abgemeldet und bin Zähneknirschend hin.
    Dann wollte sie direkt meinen Vertrag, die Gehaltsabrechnungen und meine Kontoauszüge sehen. Gut Vertrag hat sie bekommen, sowie 2 Gehaltsabrechnungen.

    Dann geht es aber weiter und Sie will meine Unterlagen jeden Monat sehen, womit ich aber nicht Einverstanden bin.
    Nun wird mit kompletter Einstellung aller Leistungen gedroht, bis ich meine Unterlagen vorlege.
    Das ganze begründen Sie damit, dass ich zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gehöre, was ich aber in keinem Gesetzestext so finden konnte.
    In Telefonaten schmettern Sie das Argument, dass ich meinen Unterhalb selbst tragen kann, damit ab, dass ich schlicht unter 25 bin und damit automatisch rein gehöre.

    Was stimmt denn nun?
    Ich möchte keinesfalls, auch nur einen Finger mehr auf Anfrage des Jobcenters krumm machen, nachdem ich während der Arbeitszeit zu einem Termin musste, um nur mal "gesehen" zu werden. Ich halte das ganze nur noch für Schikane.

    Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen und danke schon mal im Voraus.

    Grüße,
    Darth

  • Hallo,

    § 7 Abs. 3 SGB II :

    3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    [...]
    4
    die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

    Somit gehörst du nicht zur BG deiner Eltern. Das JC darf die Miete deiner Eltern um deinen Anteil ( ein Drittel ) kürzen.

    wevell

  • Vielen Dank für deine rasche Antwort.

    leider hatte mein Vater mich in einem VEM Formular als neues Mitglied der Bedarfsgemeinschaft angegeben, weil ihm die Sachbearbeiterin das so erklärt hat.
    Ich werde erst einmal auf dieser Grundlage einen Widerspruch einlegen und morgen zum dennoch Anwalt gehen.

    Leider ist ein rückwirkender Widerspruch nicht möglich :(

  • Hallo,

    ALG II-Bezieher haben grundsätzlich Anspruch auf Beratungshilfe. Die Eltern sollten mit ALG II-Bescheid zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen. Der RA kann dann 15,00 € Honorar verlangen.

    wevell

  • Hallo,

    leider ist das so, sobald einer der BG-Mitglieder eigenes Geld verdient wird das angerechnet und der Verdiener, also du, bist voll mit im Boot. Nicht gut gelaufen, würde ich sagen. Deine Eltern haben es sicherlich gut gemeint, aber sie sollten die Regeln ja auch kennen.

    Immer, wenn Nichtverdiener auf Verdiener trifft und der Nichtverdiener irgendwie von Sozialhilfen lebt, passiert ganau das.
    Das Zusammenziehen ist dann meist unvorteilhaft, um das mal nett auszudrücken.

    Einspruch einlegen ist immer gut, aber wenn nicht begründet, schmettern die das auch schnell wieder ab und das wars dann.
    Sozialanwalt ist dann auch eine gute Idee, aber der wird euch dann wohl auch nichts anderes erzählen, als ihr ehe schon wißt.

    Du hast einige Möglichkeiten:

    1. du bleibst dort wohnen und reihst dich mit ein in die Geflogenheiten des Hartz4/ALG2 und gibst ihnen was sie benötigen
    und dein Einkommen fließt dann voll mit in die BG ein

    2. du ziehst schnell wieder aus und deine Eltern haben dann wieder ihren Urzustand - normales ALG2

    3. Ihr könntet es auch mit einem Untermietvertrag versuchen, aber nur wenn genug Wohnraum da ist und das auch möglich ist und du sowieso lieber bei den Eltern wohnen möchtest

    4. Als normaler Besucher deiner Eltern, der mal für 14 Tage zu Besuch kommt, wärst du besser gefahren. Es wäre nicht so kompliziert.

    Mein Tip an dich - suche dir ein Zimmer oder Wohnung wo anders - du hast doch einen Job, dürfte doch kein Problem sein. Oder ?

    LG
    Sanschy
    :rolleyes:

  • Hallo,

    leider ist das so, sobald einer der BG-Mitglieder eigenes Geld verdient wird das angerechnet und der Verdiener, also du, bist voll mit im Boot. Nicht gut gelaufen, würde ich sagen. Deine Eltern haben es sicherlich gut gemeint, aber sie sollten die Regeln ja auch kennen.

    Ist dir die "Regel" nicht bekannt, dass in diesem Fall das Kind nicht zur BG gehört?

    wevell

  • Hallo - und nein diese Regel ist mir nicht bekannt

    Wenn sie dir bekannt ist, dann frage ich mich warum du hier fragst ? Wenn du die Antwort auf deine Frage kennst, dann ist doch alles gut - oder ?

    Dann mach was draus - lege es den Sachbearbeitern auf den Tisch und oder nehme Anwalt mit usw. ... alles gut

    Alles Gute dir
    Sanschy

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