Grundfreibetrag Einkommen bei ALG II und große Bedarfsgemeinschaft

  • hallo (hab mich grad erst angemeldet...sry dafür das ich noch nicht alles lesen konnte)


    ich bräuchte eure Hilfe um einen Sachverhalt (rechtl. korrekt mit Nachweisen ala § usw.) zu klären


    unsere BG besteht aus 6 Mitgliedern

    2 Erwachsene
    2 14-jährige Töchter
    1 13-jährige Tochter
    1 8-jähriger Sohn

    Wir bekommen für alle Kinder Kindergeld
    nun haben unsere 2 älteren Töchter jeweils ein monatliches Einkommen durch Zeitungsaustragen in jeweils unterschiedlicher Höhe (so zwi. 80 - 120 Euro) erzielt.

    Wie oft können wir den Freibetrag beim Hinzuverdienen von 100 Euro geltend machen???
    Jeweils PRO einzelnes Kind (also Mitglied der BG)?

    oder

    Nur EINMAL pro BG???


    über Antworten mit Hinweisen zum Gesetzestext/Paragrafen wären sehr hilfreich, da ich meine Töchter ja
    auch nicht umsonst arbeiten lassen möchte und heute gerade eine Neuberechnung eingetroffen ist die uns
    Abzüge in derselben Höhe wie der Zuverdienst der beiden ist in Aussicht stellt.


    Vielen Dank

  • Hallo,

    jedes Mitglied einer BG kann Freibeträge geltend machen. ( §§ 11-11b SGB II )

    Zum Einkommen der Töchter: Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:bei Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen. ( § 1 ALG II-VO )

    wevell

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