Hallo zusammen.
Ich habe ein relativ komplizierte Frage und hoffe so sehr das mir jemand helfen kann Ich habe eine 80qm grosse Whg. Kalt+Nebk. 524 Euro Heizk. 90.
Ich Lebe momentan noch mit meinem Exfreund und meinen 3 Kindern zsm. Dies wird sich allerdings ändern.
Ich bekomme z.Z kein Geld von der Arge so das ich wirklich keine Ahnung hab
Ich möchte die Whg mit meinen Kindern behalten. Die beiden grossen gehen im Wochenwechsel zu Ihrem Vater somit bekomme ich keinen Unterhalt was für uns bisher ok war.
Wenn ich aber nun von der Arge leben muss wie rechnen die denn die Kinder? Wird unterhalt eingeklagt? Werden nur 2 oder doch 3 kinder gerechnet? Was steht mir zu? Kann ich die Whg überhaupt behalten?
Ich mache mir tierisch Sorgen das das alles schief geht
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand Hilfe geben könnte
Lg
Wohnung mit 3 Kindern - eigentlich und da liegt ein Problem
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Felizitas83 -
20. August 2015 um 21:05 -
Erledigt
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Hallo,
die Frage kann man nur beantworten, wenn du mehr Angaben machen würdest.
Was soll/kann sich ändern? - Wie alt sind die Kinder? - Welches Einkommen werdet ihr haben?
Die Miete wird nur übernommen, wenn diese auch angemessen ist. Hier findest du eventuell dies bezüglich Antwort:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.htmlwevell
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Die grossen sind 11 (twins) der kleine 1 jahr. Ich gehe ab oktober wieder arbeiten 50% und verdiene ca 900 netto. Ex zieht aus. Wäre dann mit kids allein. Twins gehen im wochenwechsel zu ihrem vater.
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Hallo,
euer Anspruch müsste sein:
Regelbedarf: 399 + 267 + 267 +234
Mehrbedarf Alleinerziehend 143,64 und ev. andere Mehrbedarfe
in den ersten 6 Monate die volle Miete, danach bis zur Angemessenheitsgrenze
abgezogen werden Kindergeld, gereinigtes Erwerbseinkommen ( ca. 600,00 ) und ev. anderes EinkommenAuskunft und Unterstützung kannst du bei einer Erwerbsloseninitiative erhalten.
wevell
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Danke für deine Antwort. Bekomme ich denn für beide grossen Geld? Trotzdem sie regelmässig bei ihrem Vater sind? Der Unterhalt wird also nicht eingefordert? Was eigentlich gut wäre da er sich ja wirklich kümmert
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Hallo,
auch für die beiden grossen wird gezahlt. das JC wird nicht von dir verlangen, Unterhalt ein zu klagen.
wevell
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Vielen lieben dank für deine Antworten. werd am Montag mal zum JC und Anträge besorgen. Jetzt bin ich ein wenig beruhigter
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