Natürlich habe ich erst Morgen einen Termin beim Jobcenter und ich war zu dumm es zu bemerken.
Mein Widerspruchsrecht ist heute am 24.08 abgelaufen (Bescheid vom 23.7), keine Briefzustellung.
Die Rechtsfolgenbelehrung enthält keine Einspruchsfrist, ist aber bei Verwaltungsakten immer auf einen Monat beschränkt. So habe ich das zu mindestens verstanden ?.
Die Eingliederungsvereinbarung enthält ein Zahlendreher (laut Bescheid ist der Beginn der Maßnahme weit vor dem Erlass des Bescheides), kann man da was machen ?.
Dass es einfach dämlich war keine einzureichen steht außer Frage. Aber kann ja auch sein das ich gar keine einreichen will, aber so wie es aussieht kann ich es auch nicht mehr ?
2te Frage:
Abgesehen davon das man den Sinn einer solchen Maßnahme sicher ausgiebig diskutieren kann, möchte ich in ein anderes Bundesland ziehen. Das aber wenn möglich ohne Maßnahme oder schlimmer der 30% Kürzung.
Ich muss bis zum 30.09 umziehen. (zwingend, war Student und muss aus dem Wohnheim raus).
Ich bin zurzeit aber auch in einer Vollzeit-Maßnahme. Müsste also Urlaub für den Umzug nehmen bzw. erstmal beantragen (2 Wochen vorher beantragen ?), da ich ja sonst aus der Maßnahme fliege. Ich bin im anderen Bundesland/der Stadt geboren und nur für das Studium an diesem Wohnort. Meine Hoffnung ist, da es sehr teuer wird für das Jobcenter/Bundesland wenn ich bleibe, da irgendwie raus zukommen. Wären ja 100% Erstausstattung, Mietsicherheit, Umzug ect. und natürlich weiter das AlgII. Zudem ziemlich kleine Stadt und schwer hier was zu finden.
Meint ihr da hab ich ne Chance auf Verhandlung ?
Oder wird das neue Jobcenter dann mit mir Schlittenfahren weil ich da ja auch Sachen benötige ?
Schonmal ein Dank an alle die es bis hierher überhaupt gelesen haben, würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß
Phil