Rückzahlung Nebenkostenabrechnung

  • Frau XX bezieht ALG II, in 2014 wurde die Miete plus NK auf Wunschdes Beziehers direkt vom JC an den Vermieter gezahlt. Frau xx hat keine Mietschulden. Seit 2015 zahltl Frau xx die Miete +NK selbst per Dauerauftrag. Nun möchte sie eine Überzahlung (Guthaben) der NK ausbezahlt haben.Der Vermieter schreibt nun:

    Guthabenauszahlung NK 2014

    Sehr geehrte Frau XXX
    Vielen Dank für die Übermittlung der Kontodaten.
    Da sie in der betroffenen Zeitraum Leistungen des Jobcenters bezogen haben, ist die Auszahlung des Guthabens eine Freigabe des Leistungsträgers einzureichen.


    Das JC sagt, das eine Freigabe der Rückzahlung nicht notwendig ist und stellt diese nicht aus.
    Was kann ich machen, damit ich mein Guthaben erhalte. Ist das überhaupt rechtens?
    Lieben Gruß
    Susanne

  • Hallo,

    es ist nicht dein Guthaben, bzw. das Guthaben der Frau. Die Erstattung steht dem JC zu.

    Eine Nebenkostenerstattung mindert im Folgemonat die Aufwendungen für die KdU. Folglich erhält die Frau oder du im Folgemonat weniger Leistung vom JC und du oder die Frau ändert den Dauerauftrag.

    wevell

  • Hallo wewell, soweit alles richtig, aber:
    warum dann einen Aufhebungsbescheid mit Anhörung seitens des JC ankündigen, wenn keine Gelder, hier NK Abrechnung, an die BG geflossen sind?
    Nebenkostenerstattung wurde ja der Bedarfgemeinschaft nicht erstattet bzw auf deren Konto überwiesen.(Vermieter schreibt ja:Da sie in der betroffenen Zeitraum Leistungen des Jobcenters bezogen haben, ist die Auszahlung des Guthabens eine Freigabe des Leistungsträgers einzureichen). Mein Rat: Vermieter mitteilen, er möge die Rückerstattung direkt an das JC überweisen, dann dürfte es kein Aufhebungsbescheid und Anhörung geben.
    mfg Kalle13

  • Hallo,

    danke, dass du mir Recht gibst. Ich habe mich nur an das Gesetz gehalten.

    § 22 Abs. 3 S. 1 SGB II lautet: ") Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht."
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

    wevell

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