Frau XX bezieht ALG II, in 2014 wurde die Miete plus NK auf Wunschdes Beziehers direkt vom JC an den Vermieter gezahlt. Frau xx hat keine Mietschulden. Seit 2015 zahltl Frau xx die Miete +NK selbst per Dauerauftrag. Nun möchte sie eine Überzahlung (Guthaben) der NK ausbezahlt haben.Der Vermieter schreibt nun:
Guthabenauszahlung NK 2014
Sehr geehrte Frau XXX
Vielen Dank für die Übermittlung der Kontodaten.
Da sie in der betroffenen Zeitraum Leistungen des Jobcenters bezogen haben, ist die Auszahlung des Guthabens eine Freigabe des Leistungsträgers einzureichen.
Das JC sagt, das eine Freigabe der Rückzahlung nicht notwendig ist und stellt diese nicht aus.
Was kann ich machen, damit ich mein Guthaben erhalte. Ist das überhaupt rechtens?
Lieben Gruß
Susanne