Hallo,
ich bin 55 und beziehe seit 2 Monaten ALG II. Bei der Antragsstellung habe ich für mich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Meine Partnerin ist berufstätig, arbeitet seit Jahren 6,5 Stunden täglich und verdient ca. 1150,-€ brutto. Sie ist jetzt aufgefordert worden, ebenfalls eine Eingliederungsverinbarung zu unterschreiben. Ist Sie dazu verpflichtet? Was passiert, wenn Sie diese nicht unterschreibt?
Gruß und danke.
Andreas