Eingliederungsvereinbarung für berufstätigen Partner

  • Hallo,

    ich bin 55 und beziehe seit 2 Monaten ALG II. Bei der Antragsstellung habe ich für mich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Meine Partnerin ist berufstätig, arbeitet seit Jahren 6,5 Stunden täglich und verdient ca. 1150,-€ brutto. Sie ist jetzt aufgefordert worden, ebenfalls eine Eingliederungsverinbarung zu unterschreiben. Ist Sie dazu verpflichtet? Was passiert, wenn Sie diese nicht unterschreibt?

    Gruß und danke.

    Andreas

  • Hallo,

    eine Pflicht, die EGV zu unterschreiben, gibt es nicht. Das JC kann aber die EGV als Verwaltungsakt erlassen. Eine Sanktion kann deswegen nicht erfolgen.

    wevell

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