Ist gezahlter UHV als Einkommen des Kindes, oder als Einkommen der Mutter zu berechnen?
Der Unterschied ist in der Leistungsberechnung gravierend. (Laut Hartz IV Rechner).
Ist gezahlter UHV als Einkommen des Kindes, oder als Einkommen der Mutter zu berechnen?
Der Unterschied ist in der Leistungsberechnung gravierend. (Laut Hartz IV Rechner).
Hallo,
der UHV ist Einkommen des Kindes.
wevell
Wenn ich den UHV bei den einzelnen Kindern eingebe (im Hartz IV Rechner) berechnet dieser komplett anders.
Da ändert sich drastisch das Sozialgeld. Und am Ende kommt ein deutlich höherer Anspruch raus. Daher die Frage.
Werde nachher mal 2 Screens hierzu einsetzen
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Das linke Bild zeigt die Berechnung, wenn der UHV bei den 2 Kids angerechnet wird.
Das rechte Bild zeigt die Berechnung, wenn der UHV bei der Mutter berechnet wird.
Es ergibt sich ein Differenzbetrag von 209,00 €
Laut unseren Bescheiden, wurde das UHV zwar als Einkommen der betreffenden Kinder eingetragen, aber offensichtlich als Einkommen der Mutter berechnet, denn wir bekommen die Summe "rechts" ausbezahlt.
Wenn ich das aber richtig sehe, hat das JC jahrelang falsch berechnet.
Sehe ich es richtig, das die 2 Kinder, welche UHV bekommen, zusammen mit deren Kindergeld aus der Berechnung herausfallen, weil sie bedarfsüberschreitende Einkünfte haben? 180,00 + Kindergeld ?
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