Moin!
Ich, 37, Abitur auf d. zweiten Bildungsweg, habe just meine BA-Thesis eingereicht und werde im kommenden Wintersemester noch ein Praktikum machen. Zwischen Ende des Praktikums, letzte Prüfungsleistung - danach werde ich automatisch exmatrikuliert, und Beginn des Master-Studiums werde ich ca. 6 Monate erwerbslos sein oder arbeiten, so ich vorher etwas Erträgliches finde. Meine Frau und meine 2 Kinder bekommen Leistungen nach SGB II.
Nun meine Frage: Kann die Arge mir verbieten, nach diesen 6 Monaten ein weiterführendes Studium zu beginnen, da ich alles tun muss um die BG aus dem Leistungsbezug zu bekommen?
Danke