Guten Abend liebe Gemeinde.
Ich schildere mal eben meine Situation und mein Anliegen:
Ich bin 22 Jahre alt, habe einen Job auf 450€-Basis und bezog bis 31.07. diesen Jahres ALGII, bin nun in der 40. Woche schwanger und bewohnte von 2011 bis ebenfalls 31.07. allein eine 1-Raum-Wohnung in Schwerin. Dann zog ich 200km weiter mit meinem jetzigen Expartner zusammen. Wegen seiner Alkoholsucht, von der ich bis zu meinem Einzug bei ihm nichts wusste, trennte ich mich von ihm und entschied, wieder zurückzukommen. Am 21.08. meldete ich mich wieder beim Jobcenter in Schwerin, Leistungen wurden bewilligt, die Wohnung, die ich dann zusammen mit meinem Kind bewohnen möchte, wurde mir vom JC auch bewilligt, also KDU und Kaution auf Darlehensbasis. Nächste Woche kann ich den Mietvertrag unterschreiben. Nun geht es darum, dass ich ebenfalls einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung beantragte, da ich ja wegen des Einzugs bei meinem Exfreund die wenigen Möbel, die ich besaß, verschenkte bzw auf den Sperrmüll brachte,. Dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich ja vorher auch mehrere Jahre eine eigene Wohnung bewohnte.
Ich möchte jetzt Widerspruch einlegen, da ich ja unmöglich mit meinem Kind, das wohl bald das Licht der Welt erblicken wird, in einer leeren Wohnung sitzen kann. Ich habe ja keinerlei Möbel mehr, welche ich dort hineinstellen könnte.
Könntet ihr mir vielleicht helfen, was ich in einen solchen Widerspruch hineinschreiben sollte, denn ich bin ja leider darauf angewiesen, dieses Geld für die Erstausstattung zu bekommen.
Entschuldigt den langen Text und schon einmal ein Danke im Voraus.