Frage zur Miete einer Wohnung

  • Guten Tag zusammen,
    ja, auch ich beziehe derzeit leider Hartz 4 und habe diesbezüglich Fragen.
    Meine Frau und ich lassen uns Scheiden, jeder nimmt sich nun seine eigene Wohnung.
    Wir haben 4 gemeinsame Kinder die mich jedes Wochenende besuchen (jeweils 2) und auch übernachten wollen.

    So, jetzt wird mir gesagt, das ich wegen dieser Situation eine etwas grössere Wohnung mieten darf, wegen Platz/Kindeswohl etc.
    Ist da was dran? und wieviel darf sie den dann mehr kosten?

    Ich habe zwar eine 2 Zimmer Wohnung gefunden, doch wie soll es auch anders sein, sie liegt über dem Satz. Trotz dem ganzen Klimabonus Krempel.
    Kaltmiete 4 Euro zuviel und Nebenkosten 46 Euro zuviel.

    Jetzt habe ich die befürchtung, dass mir die Wohnung nicht genemigt wird...
    Nehme ich nur eine kleine 1 Zimmer Wohnung können aus platzgründen meine Kinder nicht bei mir übernachten.

    Ach, desweiteren muss ich für die Wohnung einen WBS Schein beantragen, man sagte mir dort, wenn ich die Kinder mit angebe, darf ich an die 60 qm beziehen, sonst nur 50 qm.

    Aber wie wirkt sich das auf die Nebenkosten aus?
    Darf ich wegen dieser Situation nun mehr haben oder nicht?

    Im Voraus Danke!

  • Ja, das sind sie.
    Wie gesagt, immer 2 z.B. Freitag auf Samstag 2 und Samstag auf Sonntag 2 und das jede Woche.
    Aber wieviel teurer die sein darf kann man nicht irgendwo nachlesen oder?
    Denn die, die ich in Aussicht habe ist wie gesagt Kaltmiete 4 Euro zuviel und Nebenkosten 46 Euro zuviel.
    Aus meiner Vergangenheit weiß ich, das hier bei uns die Arge gerne Ablehnt, dies hatte ich sogar schon wegen 20 Cent.
    Unglaublich aber Wahr :)

  • Guten Morgen, die Miethöhe für 2 Personen ist mir bekannt.

    Meine frage ist jetzt, kann ich danach gehen? Miethöhe für 2 Personen :confused:
    Meine Kinder kommen ja nur am Wochenende oder in den Ferien.

  • Hallo,

    Zitat

    Meine Kinder kommen ja nur am Wochenende oder in den Ferien.

    Siehe dazu auch unter 3.3 Wohnraumbedarf bei der Ausübung des Umgangsrechts obiger Richtlinie.

    Diese Richtlinie ist überholt. Die m²-Angabe für 1 Person beträgt mittlerweile 50 m², für jede weitere Person 15 m².

    Vor der Anmietung solltest du dir sie Zustimmung des JC geben lassen. Für das Kinderzimmer kann eine Erstausstattung beantragt werden.

    wevell


  • Vor der Anmietung solltest du dir sie Zustimmung des JC geben lassen. Für das Kinderzimmer kann eine Erstausstattung beantragt werden.


    Das ist mir klar, hätte vorher nix unterschrieben ;)
    Wollte halt wissen wie hoch meine Chancen sind, dass ich eine Zusage erhalte.
    Denn wegen dieser Situation, brauche ich nun mal mehr Platz und 46,- Nebenkosten zu hoch ist ja ein guter Grund zum Ablehnen, daher die Frage, wie weit ich drüber sein darf.
    Davon mal ab, hier eine passende Wohnung zu finden die auch im Satz liegt, ist eh eine Kunst für sich.
    Naja, ich Danke für die Antworten und werde berichten, wenn es was neues gibt.

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