Sohn scheidet aus der BG aus...nun alles offenlegen?

  • Hallo,

    ich habe hier ja schon einige Antworten zu meinem Fall erhalten. Und alle sagten eigentlich, dass wenn mein Sohn durch sein prak. Jahr als Erzieher eigenes Geld verdient, aus der BG ausscheidet und wir (ich und weitere 4 Kinder) weiterhin als BG Geld beziehen.

    Ich habe dies dem SB so mitgeteilt. Nun habe ich heute einen Brief vom JC bekommen mit der Aufforderung: Vertrag, Lohnabrechnungen und Kontoauszüge vom meinem Sohn vorzulegen.

    Es wäre zu überprüfen, ob und inwieweit ich und die mit mir in einer BG lebenden Personen ein Anspruch besteht.

    Mein Sohn verdient ca. 1.200 € Netto....kann es jetzt passieren, dass wir nichts mehr bekommen???

    Muss bis zum 10.10. antworten... :( Danke für hoffentlich schnelle Antworten...sonst kann ich bald gar nicht mehr schlafen....:(

  • Hallo,

    dein Sohn gehört nicht mehr zur BG. Ihr werdet weiterhin Leistung erhalten, aber das JC wird ein Sechstel der Miete nicht mehr übernehmen ( Mietanteil deines Sohnes ). Das Einkommen des Sohnes darf euch nicht angerechnet werden.

    wevell

  • wevell
    alles korrekt.....Nur die Kürzung des Mietanteils pauschal nicht.
    Da der Sohn ja aus der BG ausscheidet ist nun zu prüfen, ob die Wohnung angemessen für die noch verbleibenden Personen ist, wenn ja --> Keine Kürzung des Mietanteils....warum denn auch? Er wohnt nicht mehr dort!
    LG

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