Hallo erst mal
das JC hat mich aufgefordert auf eine geringfügige Beschäftigung (450,- €) als Fahrer zu bewerben. Das hat auch geklappt - Vertrag ist unterschrieben. Um diesen Job ausüben zu können ist eine s.g. G25 Untersuchung notwendig - Kosten 50,- €. Weder der AG noch das JC wollen diese Kosten tragen. Das JC argumentiert, dass solche Kosten nur bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit übernommen werden können. Bevor ich da jetzt aber großartig auf den Busch klopfe, wollte ich erst mal hier fragen, ob jemand weiß auf welcher Rechtsgrundlage das JC die Übernahme dieser Kosten verweigern kann?
Danke und VG,
Sven