Hallo,
ich habe zwar seit knapp einem halben Jahr eine neue Stelle, aber trotzdem aktuell Ärger mit dem Jobcenter. Am 30.06. bekam ich mein erstes Gehalt.Wäre das Geld einen Tag später gekommen, hätte ich nichts zu befürchten gehabt, aber so kam das "Zuflussprinzip" zur Anwendung. Nachdem ich dazu ausführlich gegoogelt habe, sehe ich schelchte Chancen der Forderung zu entgehen, aber ich habe etwas interessantes entdeckt, was mir jetzt erst aufgefallen ist:
In dem ersten Schreiben, was ich in der Angelegenheit bekommen habe, werde ich aufgefordert, die komplette Summe (also den Regelsatz plus die gesamten Mietkosten für einen Monat) zurückzuzahlen. Nach meiner "Anhörung", der ich schriflich nachkam, ist die Forderung plötzlich gesunken. Wörtlich wird dort Paragraph 40, Absatz 4 SGB II erwähnt, der die Forderung um 56% in Bezug auf die Miete reduziert. Aktuell läuft das Widerspruchsverfahren.In meinem Schreiben, mit dem ich Widerspruch eigelegt habe, habe ich diese ungleichen Forderungen nicht erwähnt.Verbessert das fehlerhafte erste Schreiben mit der zu hohen Forderung meine Chancen?
Über Antworten/Einschätzungen/Ratschläge würde ich mich freuen.