Anspruch auf Führerschein


  • Hallo Leute:D,


    ìch arbeite als Altenpfleger in einer stationären Einrichtung habe jedoch die Infomation erhalten, dass
    in der Ambulanten-Pflege mehr zu verdienen sei, dass heißt - ich benötige einen Führerschein und
    die Zusage von dem Jobcenter, dass Sie sozusagen die Kosten übernehmen.

    Was muss ich denn dafür tun, dass ich diesen Führerschein vom Jobcenter bezahlt bekomme?

    LG
    Meldassimo:cool:

  • Hallo,

    einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Führerschein hat man nicht.

    Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Bist du im ALG II-Bezug?

    wevell

  • Guten Abend,

    Ja ich bin Sozialversicherungspflichtig versichert und beziehe ALG II (ergänzt).

    Mir wurde aber mal gesagt, dass wen man ein Beruf ausübt und eine andere und bessere Chance
    in dem gleichen Beruf bekommen könnt durch ein Führerschein dazu noch unter 25 Jahre ist - hat man
    darauf ein Recht.....


    LG

    danke für die schnelle Antwort !

  • Hallo,

    hier ein Zitat aus einem Urteil:

    " Gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 6 b Abs. 1 SGB II kann der Beklagte u. a. die im 3. Kapitel des SGB III geregelten Leistungen erbringen. In § 44 Abs. 1 SGB III ist dabei bestimmt, dass Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbe-sondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Einglie-derungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbrin-gen wird. In § 44 Abs. 3 SGB III ist außerdem bestimmt, dass die Bundesagentur für Arbeit bzw. der Beklagte über den Umfang der zu erbringenden Leistungen entscheidet und auch Pauschalen festlegen kann.

    Da es sich bei der genannten Förderung um eine Ermessensleistung handelt, besteht in diesem Rahmen grundsätzlich kein von vornherein festgelegter Rechtsanspruch, dass eine bestimmte Leistung in einer bestimmten Höhe erbracht wird."

    ...aber probieren kannst du es trotzdem.


    wevell

  • Hallo,

    Danke für die Information.
    Ich bin in der ambulanten Pflege nicht mehr großartig zu unterstützen da das Einkommen um einiges steigert
    jedoch ist das Jobcenter manchmal nicht im Klaren mit sich selber da Sie mir Vermittlungsangebote zu senden
    obwohl ich Arbeit habe und deren Angebote mir weniger Einkommen bringen würden, mit anderen Worten Sinnlos!


    Ich versuch es mit dem Antrag auf Kostenübernahme eines Führerscheins.


    alles gute weiterhin,

    m4zz1

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