Bin ich Pkw-Eigentümer oder nicht

  • Hallo,

    ich bin AlG II-Bezieher und habe meinem Vater einen neuen Pkw gekauft. Das allerdings nur, weil ich als Schwerbehinderter 20 % Rabatt beim Händler bekommen habe, mein Vater nicht. Jetzt steht mein Name im Kaufvertrag. Allerdings wurde das Auto von dem Konto meines Vaters bezahlt, der Pkw ist auf ihn zugelassen und die Kfz-Versicherung läuft auf ihn.

    Im Antrag auf AlG II hatte ich meinen eigenen Pkw angegeben ("alte Karre"), der auf mich zugelassen ist und für den ich auch die Kfz-Versicherung bezahle.

    Jetzt hat mich das JC damit konfrontiert, dass ich ja noch einen Pkw hätte (keine Ahnung, woher die die Info haben), ich sollte darüber Unterlagen vorlegen und es wohl dazu kommt, dass der neue Pkw als Vermögen angerechnet wird und daher das AlG II gestrichen oder gekürzt wird.

    Was ist denn jetzt bitteschön entscheidend? Mein Name im Kaufvertrag der Name meines Vaters in der Zulassungsbescheinigung und dass er der Versicherungsnehmer für die Kfz-Versicherung ist?

    Wäre super, wenn ihr mir da bitte helfen würdet und mir evtl. auch irgendwelche Gesetzesgrundlagen und, oder Urteile nennen würdet.

    Danke vorab.

    Gruß

  • Sieht gut aus;

    Eigentümer und Besitzer müssen nicht identisch sein,

    Hallo, ich bin AlG II-Bezieher und habe meinem Vater einen neuen Pkw gekauft.
    Das allerdings nur, weil ich als Schwerbehinderter 20 % Rabatt beim Händler bekommen habe, mein Vater nicht.
    Jetzt steht mein Name im Kaufvertrag. .....
    Danke vorab. Gruß

    Allerdings wäre entscheidend, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, dieser gilt nach Außen als Besitzer und (fiktiv) Eigentümer.

    Problematisch wäre noch was anderes:
    Der mit dem Behindertenrabatt erworbene Wagen muss auf eine behinderte Person zugelassen werden.

    Vielleicht kommt man beim Jocenter mit einem Schrecken davon, jedoch mit der Rabatt-Geschichte könnte es noch Ärger geben.

    dms

  • Das mit dem Behindertenrabatt kann trotzdem sein. Manche Autohäuser werben damit. Was nicht sein kann, dass man die Steuerbefreiung als Behinderter in Anspruch nimmt aber das Auto dem Vater gehört und er dieses selbst gar nicht nutzt. Das funktioniert nicht. Aber hier denke ich, ging es darum, dass das Autohaus damit geworben hat, dass Schwerbehinderte 20 % Rabatt bekommen.

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