Hallöchen und wunderschönen guten Abend. Ich habe lange hin und her gesucht, aber keinen ähnlich passenden Thread gefunden.
Ich habe folgende Geschichte: Ich bin alleinerziehend (2Kinder) und arbeite (1600 brutto/keinen Unterhalt). Ich habe täglich einen Fahrtweg von insgesamt 88 km. Diese Strecke lege ich mit dem Pkw zurück, da ich sonst fast 4 Stunden mit den Öffis benötige. Letztes Jahr im Dezember musste das Auto über den Tüv, dies ging nur mit über 500,- Rep.-Kosten. Ich habe die Reparatur im Dezember (und auch den Tüv) machen lassen, da ich Ende Nov. Weihnachtsgeld bekomme. Der Jobcenter zieht mir das Weihnachtsgeld (komplett und ohne Freibeträge) als Einkommen ab. Alles im November; so dass ich statt ca. 900,- nur 90,- bekomme für Nov. 2014. Ich brauche das Auto aber, um überhaupt erwerbstätig (und in Bälde) vom Jobcenter wegzukommen. Das Jobcenter ist der Meinung, mit der Kilometerpauschale sei alles abgegolten. Versicherung wird übernommen. Aber allein mit der Kilometerpauschale komm ich doch nicht rum? Ich bin der Meinung, nach § 11b, Abs. 1 Nr. 5 SGB II heißt es: Die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Auslagen. Das war notwendig, kann ja keine 88 km laufen. Was sagt ihr dazu? Ich finde nirgendwo, dass mit der Kilometerpauschale alles abgegolten ist :(. Vielen Dank für eure Hilfe.
ALG II Aufstocker - Pkw-Reparatur und Weihnachtsgeld
-
Angiehochzwei -
2. November 2015 um 18:24 -
Erledigt
-
-
Ich bin jetzt über ein Urteil gestolpert ...Hessisches LSG · Beschluss vom 12. Juli 2006 · Az. L 9 AS 69/06 ER ... da ist ersichtlich, dass genau dieser § 11b, Abs. 1 Nr. 5 SGB II hier greift ... nämlich beweisbare (Rechnung liegt vor) mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Auslagen.
Kann mir einer der Admis sagen, ob ich damit Chance hab, durchzukommen? Hab noch 3 Wochen, um Widerspruch einzulegen ...
-
Hallo,
in der ALG II-VO heisst es, das die Kilometerpauschale anzusetzen ist, "soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist."
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.htmlGefunden habe ich noch folgendes ( das BSG-Urteil bezieht sich aber auf Selbständige ).
https://dejure.org/dienste/vernet…0AS%2063/09%20R
wevell
-
Guten Morgen,
danke wevell, das wiederum setzt Gewinn voraus? -
Hallo,
ich habe nicht alle 24 weitere Urteile gelesen. Vielleicht bezieht sich ein Gericht auch auf Arbeitnehmer.
wevell
-
Hallo,
in der ALG II-VO heisst es, das die Kilometerpauschale anzusetzen ist, "soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist."
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.htmlGefunden habe ich noch folgendes ( das BSG-Urteil bezieht sich aber auf Selbständige ).
https://dejure.org/dienste/vernet…0AS%2063/09%20R
wevell
"Soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist" ... würde ja bedeuten, dass es doch nicht so aussichtslos ist? Rechnung liegt ja vor?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!