Wohnung mit Freundin

  • Hallo, ich hätte da mal eine Frage, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    Ich(M, 24, wohne aktuell zuhause, hab keine Ausbildung gemacht, keinen festen Job, und generell noch nie soviel gearbeitet, habe da psychisch ein paar "Probleme" und Blockaden, habe aber vor mir Zeitnah einen Aushilfsjob zu suchen) würde gerne mit meiner Freundin(20, eine Ausbildung fertig, macht aktuell die zweite) zusammen ziehen, das wäre in einer anderen Stadt, da ich es nicht mal in meiner Heimatstadt fertig bekommen habe einen Job zu suchen wäre mein Plan für die ersten 1-2 Monate Wohngeld zu beantragen, da ich meiner Freundin ja nicht zumuten kann das sie mit ihrem Ausbildungsgehalt (Krankenpflegerin, ist also auch nicht gerade viel was sie da kriegt) bezahlt.

    Was wären da unsere Möglichkeiten? Anfangs 2 getrennte Wohnungen zu haben würde ich nicht gut finden, ich würd ungerne Anfangs alleine wohnen, ich wohne aktuell noch Zuhause und für mich ist das ein Riesenschritt auszuziehen.

    Wäre toll wenn mir jemand ein paar Lösungsvorschläge geben könnte, wäre vielleicht eine 3-Zimmer-Wohnung eine Möglichkeit in der sie mir einen Untermietervertrag macht? Bezahlt das Amt überhaupt eine Wohnung wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehe?(Vielleicht unter dem Umstand dass sie gar nicht meine Lebenspartnerin ist sondern nur eine gute Freundin?)

  • Hallo,

    ich weiss nicht, wovon du jetzt lebst. Solltest du ausziehen, dürftest du wahrscheinlich Anspruch auf ALG II haben. Da du unter 25 Jahre alt bist, musst du einen wichtigen Grund haben, um aus dem Elternhaus auszuziehen. Liegt kein wichtiger Grund vor, übernimmt das JC keine Miete.

    Einen Wohngeldanspruch hat man dann, wenn man auch ein gewisses Einkommen ( z.B.: Lohn ) hat.

    wevell

  • Zur Zeit lebe ich von gar nichts, ich wohn halt zuhause, beziehe aber keine "staatliche Förderung" :D

    Aber es muss doch irgendwie Möglich sein? Soll ich sonst beim Amt nach einer Bude fragen, mir die bezahlen lassen und meine Freundin einfach mit einziehen lassen?

  • Hallo,

    das Amt vergibt keine Buden. Wenn du eine gefunden haben solltest, gibt es dafür kein Geld. Die Freundin bekommt auch nichts vom Amt, weil kein Anspruch besteht.

    wevell

  • Und wann besteht Anspruch? Und ja, ich weiss natürlich dass das Amt keine Buden vergibt, das war auch nur auf die Bezahlung bezogen.

    Ab wann hätte man Anspruch auf Geld für eine Wohnung, wieviel wäre das? Und gibt es als Paar keine Möglichkeit einen Zuschuss vom Amt zu bekommen?

    Nicht falsch verstehen, ich bin kein Sozialschmarotzer, ich habe bisher vielleicht mal 3-4 Monate Geld vom Amt bezogen, ich will das auch eigentlich nicht, aber für den Anfang wäre es ganz förderlich.

  • Besteht der Regelbedarf wenn ich mit meiner Freundin zusammen wohne? Es wäre echt Vorteilhaft für uns beide wenn wir EINE Wohnung hätten anstatt 2, wir würden uns eh nur in einer aufhalten.

  • Hallo,

    ein Anspruch besteht, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst. Das Einkommen der Freundin wird angerechnet.Du kannst keine oder auch mit mehreren Wohnungen haben.

    wevell

  • Hallo,

    ein Anspruch besteht, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst. Das Einkommen der Freundin wird angerechnet.Du kannst keine oder auch mit mehreren Wohnungen haben.

    wevell

    Ich will nicht unhöflich sein, aber mir ist schon klar dass ich irgendwelche Vorraussetzungen erfüllen muss, die Frage ist ja, welche sind das ..

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