ALG II und Krankheit

  • Hallo ihr Lieben!

    Ich bin neu im Forum und hoffe, dass ihr mir mit einem Problem weiter helfen könnt.
    Folgendes: Ich habe nach meinem Realschulabschluss eine Ausbildung in der Medizin begonnen und musste diese nach einem Jahr wegen Krankheit abbrechen. Darauf war ich 18 Monate im Krankengeldbezug. Nachdem das Krankengeld ausgelaufen war, habe ich eine schulische Ausbildung im sozialdn Bereich begonnen, da ich glaubte, zumindest schulisch durch zu halten trotz Krankheit. Natürlich war dies nicht der Fall und auch diese Ausbildung musste ich wegen Krankheit vorzeitig beenden. Nun bin ich seit März diesen Jahres arbeitslos gemeldet und soll demnächst zu allem Übel eine Maßnahme besuchen.
    Ich hatte meine Erkrankung bei der Beantragung von Alg2 nicht angegeben, da ich (wo auch immer) gelesen hatte, dass man nicht den standart-Regelsatz bekommt, wenn man nicht vollzeit arbeitsfähig ist. Ich habe ehrlich gesagt ziemlich Angst davor, dem Amt mit zu teilen, dass ich keine vollen 8 Stunden arbeiten (oder Maßnahme besuchen) kann.

    Kann mir Geld gestrichen werden, wenn ich denen nun mitteile, dass ich (warscheinlich dauerhaft) erkrankt bin?

    Und weiß jemand ob das Amt mir helfen kann/würde, eine Ausbildung in Teilzeit zu finden? Ich weiß, dass ich arbeiten kann und auch möchte, aber ich weiß nach Jahren der Krankheit auch, dass ich keinen Vollzeitjob durchhalten werde.

    Ich hoffe, dass mein Beitrag im richtigen Abteil gelandet ist und mir hier jemand helfen kann.

    Lieben Gruß
    Wednesday

  • Hallo,

    auch bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit besteht Anspruch auf den vollen Regelbedarf.

    Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. ( § 8 Abs. 1 SGB II )

    Erwerbsfähigkeit ist eine Anspruchsvoraussetzung für ALG II, ansonsten wäre das SozA zuständig, bei gleichem Regelbedarf.

    Wegen einer Ausbildung solltest du mit deinem Arbeitsvermittler reden.

    wevell

  • Hallo nochmal!

    Also verstehe ich das richtig: auch wenn ich jetzt angebe nur (fiktiv) 4 Stunden arbeitsfähig zu sein, wird mir immernoch der normale Regelsatz von 399 + Miete ausgezahlt und nichts prozentual gekürzt?
    Könnte ich Ärger bekommen, weil ich das nicht von Anfang an angegeben habe? Die Diagnose habe ich ja schon lange...

    Lieben Gruß
    Wednesday

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