Aufstockung bei unregelmäßigem Einkommen

  • Hallo zusammen,
    ich habe einen neuen Job, endlich! Das Problem was ich nun habe, es ist leider extrem wenig Geld. Unter 900 € Brutto, da nur Teilzeit. Zudem bin ich jetzt im Schichtdienst und werde jeden Monat unterschiedliches Einkommen haben (je nachdem wann ich arbeite und was ich an Zulagen - steuerfrei - bekommen werde).
    Hier nun meine Fragen:
    1. Aufstockung mit ALG II oder lieber Wohngeld? Was würde mehr Sinn machen?
    2. Wird der Brutto oder der Netto Lohn, bzw. steuerpflichtiger oder sozialversicherungspflichtiger Teil angerechnet?
    2. Muss ich aus meiner zu großen und zu teuren Wohnung raus, wie als wenn ich nur ALG II beziehe oder darf ich wohnen bleiben? (Ich weiß, dass ich bei ausschließlich ALG II Bezug raus muss, da ich es bereits schriftlich vor mir liegen habe)
    3. Muss ich dann jeden Monat nachweisen, was ich an Lohn erhalten habe und bekomme ich dann jedes Mal eine neue Berechnung?
    4. Ich habe vom 1.10. - 31.10. ALG II bezogen und ab 01.11. den neuen Job. Neuer Antrag nötig? (Habe bisher noch nichts unternommen, da der Arbeitsvertrag noch auf dem Postweg ist...)
    Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!
    LG Tinsche

  • Hallo,

    Zu 1.
    Benutze mal einen Wohngeld-Rechner. Bei stark schwankendem Einkommen könnte ALG II praktischer sein.

    Zu 2.
    Freibeträge werden vom sozialversicherungspflichtigem Einkommen berechnet.

    Zur zweiten 2.
    Das JC kann dich nicht zwingen, aus der Wohnung auszuziehen. Das JC zahlt bis zu 6 Monaten die unangemessene Miete.

    Zu 3.
    Das JC wird wahrscheinlich einen vorlaüfigen Bescheid erlassen und nachträglich die genaue Berechnung vornehmen. Achte darauf, dass dein Einkommen nicht zu unrealistisch angesetzt wird ( ggf. Widerspruch einlegen ). Verdienstbescheinigungen bitte nachweisbar ( Eingangsstempel ) einreichen.

    Zu 4.
    Ein neuer Antrag ist nicht notwendig. Du musst aber unverzüglich die Arbeitsaufnahme mitteilen ( ev. durch Email ) und Arbeitsvertrag nachweisbar vorlegen.

    Du kannst für Dezember ein Überbrückungsdarlehen beantragen.

    wevell

  • Im Jobcenter wurde mir gesagt, ich müsse auf jeden Fall eine Berechnung des Wohngeldes zusätzlich abgeben. Bekomme mit meinem 20 Stunden Job netto 630 Euro (was 782 brutto entspricht). Im Amt für Wohngeld wurde ein potentieller Anspruch von 169 Euro errechnet. Wobei der hartz4 Rechner mir über 200 Euro angezeigt hat.
    Ich lebe mit meiner Freundin zusammen auf 65 qm, was 450 Euro Miete bedeutet.

    Sie bekommt Kfw Förderung, da sie eine schulische Ausbildung macht.

    Bei mir kommen durch den Job zusätzliche Fahrtkosten hinzu.

    Wie wahrscheinlich ist es jetzt, dass ich hartz 4 bekomme?

    So wie ich das sehe, würden die meinen Antrag eher ablehnen, da das Amt für Wohngeld mir weniger zahlen würde als es das Jobcenter sollte.

  • Hallo,

    du hast das Recht, die bestmögliche Sozialleistung zu erhalte. Die Leistungsträger haben die Pflicht, dich dahin gehend zu beraten. Verlange eine genaue Berechnung und dann kannst du wählen.

    wevell

  • Hallo,

    du hast das Recht, die bestmögliche Sozialleistung zu erhalte. Die Leistungsträger haben die Pflicht, dich dahin gehend zu beraten. Verlange eine genaue Berechnung und dann kannst du wählen.

    wevell

    Habe den Antrag letzten Freitag abgegeben, samt Berechnung des Wohngeldes. Der hartz 4 Rechner hat bei mir ca 60 € mehr angezeigt als die Berechnung des Wohngeldes.
    Eigentlich sollte ich dann ja die Förderung vom Jobcenter bekommen.

    Ich hoffe, ich bekomme spätestens in 2 Wochen eine Antwort

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