Hallo ihr Lieben,
ich habe da noch eine Frage und hoffe auf sinnvolle Antworten.
Undzwar geht es darum:
Alg1 wurde im Juli beantragt und Alg2 sollte ebenso beantragt werden am selben Tag, da klar war, dass Alg1 zu knapp würde.
Jobcenter verwies darauf, dass ohne Alg1 Bescheid kein Alg2 beantragt werden könne.... Nu zog sich die Bearbeitung von Alg1 bis zum Oktober hin... mit dem frischen Bescheid also wieder zum JC und Alg2 beantragen.
Nun hat das Jc Alg2 erst ab Oktober bewilligt, da eine Rückzahlung von 900€ Alg1 erfolgt wwar und durch genanntes "Vermögen" die vorige Zeit abgedeckt wäre!!! Aufgelaufene Schulden wären belanglos!!!
Was soll man da nun tun? Vorläufig Widerspruch gegen den Alg2 bescheid wurde eingelegt. Da Jc wollte die Angelegenheit darauf nur telefonisch/mündlich klären... bloß nicht schriftlich. Ist es sinnvoll jetzt sofort zum Anwalt zu gehen?
Freundlichen Gruß
Wednesday