25 eigene BG, rückwirkender Antrag auf alg2

  • So, am Telefon wurde mir erstmal gesagt, rückwirkende Zahlungen sind grundsätzlich nicht zu leisten, jedoch liegt die Bewertung im Ermessen des Sachbearbeiters.
    Da es also auf den Sachbearbeiter ankommt, gibt es gründsätzlich nichts das es ausschließt, oder sogar ein Recht, welches eingefordert werden kann?

    Nun zum Detail, ich wurde im August 25 Jahre und seit September war ich aus der BG meiner Mutter unwissentlich rausgeschmissen worden.
    Dieser Sachverhalt ist auch erst vor wenigen Tagen klar geworden, durch das Wohnungsamt hat meine Mutter erst erfahren, dass ich aus der BG ausgetreten war, trotz wiederholender Anrufe und Terminerbetungen gab es dazu keine Information.
    Die BG ist etwas größer und durch Bafög, Leistungsminderung, Sanktionen und der Wegfall meiner Leistungen ist der aktuelle Bewilligungsbescheid (30 Seiten) für meine Mutter nicht verständlich genug gewesen, daher die wiederholten Anfragen seitens meiner Mutter beim Jobcenter, welche nicht auf das hinausscheiden meiner Wenigkeit aufmerksam gemacht wurde.
    Jetzt könnte man sagen das Jobcenter oder meine Mutter sei schuldig, aber das bringt mir nichts und jetzt schulde ich ihr praktisch ein wenig Geld.
    Ich habe vor morgen beim Jobcenter vorzusprechen(Ticket) zwecks gründung meiner eigenen BG und würde gerne auch rückwirkend die Leistungen beantragen, die mir sowieso zugestanden würde, hätte ich es mal eher gewusst.
    Gibt es Möglichkeiten diesen Sachbearbeiter davon zu überzeugen oder im Zweifel, das Jobcenter dazu zu zwingen?
    Telefonisch hatte ich wie geschrieben bereits Rücksprache gehalten, aber außer dass meiner Mutter dort wegen ihrer dadurch entstandenden Mietschulden vorsprach, gibt es anscheinend keine Belege für ihre Bemühungen.
    (Eine klar denkende Person verwirft seine Leistungen ja auch nicht, wenn er nichts hat)

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