Vorübergehende Selbständigkeit

  • Hallo!

    Ich bin hin und wieder (unvorhersehbar) selbständig tätig.
    Diese Tätigkeiten sind immer zeitlich klar begrenzt (zwischen ein paar Tagen und bis zu 11 Wochen).
    Die Möglichkeit diese Tätigkeiten als dauerhaften Lebensunterhalt auszubauen besteht nicht (wurde schon versucht).

    Beim JC bin ich deshalb ausdrücklich nicht als Selbständiger gemeldet. Die Tätigkeiten werden auch immer als vorübergehend angemeldet.

    Jetzt wurde ich den den vergangen Jahren auf drei verschiedene Arten bewertet:

    1. Zuerst wurde ich vom JC für den gesamten Tatigkeitszeitraum PLUS den Monat in dem der letzte Geldeingang war aus der Zahlung herausgenommen. Unabhängig vom Bewilligungszeitraum.
    Bsp.:
    Tätigkeit vom 26.01. - 10.04. (75 Tage)
    Geldeingänge im März, April und Mai
    Aus der Zahlung raus vom 26.01. - 31.05. (126 Tage)

    2. Dann wurden nur die Monate des Geldeinganges herausgenommen.
    Hier also März, April und Mai

    3. Und jetzt geht man hin und rechnet alle Geldeingänge auf den gesamten Bewilligungszeitraum auf.
    Wenn ich also z.B. in 3 Monaten 5.000 € verdient habe, dann wurde das Geld auf den Bewilligungszeitraum (das war dummerweise dann einmalig 12 Monate) auf die 12 Monate verteilt und als 600 Euro Gewinn pro Monat verteilt.
    Davon durfte ich dann den Freibetrag von 100 Euro (plus die 20% vom Rest) also insgesamt 200 Euro/Monat behalten.

    Welche Berechnung des JC ist denn nun richtig. Offensichtlich weichen die Berechnung stark voneinander ab. Mir geht es vor allem darum verlässliche Planungswerte zu haben, damit ich nicht (wie dieses mal dann) unerwartet hohe Rückforderungen an das JC zahlen muss.

    Wenn möglich bitte mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen oder Arbeitsanweisungen.

    Vielen Dank!!!

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